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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.02.2023
- 21 W 104/22 -
An den Erhalt des Pflichtteils anknüpfende Pflichtteilsstrafklausel setzt Mittelabfluss voraus
Ohne Mittelabfluss kein Sanktionierungsgrund
Pflichtteilsstrafklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten sollen den Nachlass für den überlebenden Ehegatten möglichst ungeschmälert erhalten. Wird die Verwirkung der Pflichtteilsklausel von den Testierenden nicht nur an das Verlangen des Pflichtteils, sondern auch an den Erhalt des Pflichtteils geknüpft, setzt die Verwirkung der Klausel einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus. Ohne Mittelabfluss besteht kein Sanktionierungsgrund, betonte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) Entscheidung.
Die Erblasserin hatte mit ihrem vorverstorbenen Ehemann ein privatschriftliches gemeinschaftliches
Voraussetzung des Mittelabfluss vom Nachlassvermögen nicht erfüllt
Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg. Gemäß der testamentarischen Schlusserbenbestimmung seien alle drei Töchter Erbinnen zu jeweils ein Drittel geworden, bestätigte das OLG. Die dritte Tochter habe ihren Erbanspruch nicht verwirkt. Nach dem
Wertloser Pflichtteil löst nicht Sanktionswirkung der testamentarischen Pflichtteilsklausel aus
Der Hinweis der anderen Töchter, sie habe ihren
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2023
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32703
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