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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.07.2010
1 Ss 336/08 -

Ohne Ticket in Bus oder Bahn ist nicht unbedingt Schwarzfahren

OLG Frankfurt zu den Voraussetzungen der Strafbarkeit des Schwarzfahrens nach § 265 a StGB

Wer ohne Fahrkarte in Bus oder Bahn steigt, ist noch nicht automatisch ein "Schwarzfahrer" und gemäß § 265 a StGB (Beförderungserschleichung) strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Im zugrunde liegende Fall hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main einen Mann wegen Beförderungserschleichung in vier Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 65 Tagessätzen zu je 5,- Euro verurteilt. Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte in der Berufungsinstanz dieses Urteil.

Viermal "schwarz gefahren"

Der Mann wurde 2006 viermal in unterschiedlichen Straßenbahnen ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. In dem Urteil des Landgerichts hieß es:

"Der Angeklagte benutzte ...

am 7.3.2006 gegen 10.22 Uhr die Straßenbahn der Linie 11,

am 30.3.2006 gegen 9.49 Uhr die Straßenbahn der Linie 11,

am 4.11.2006 gegen 8.18 Uhr die Straßenbahn der Linie 11 und

am 15.11.2006 gegen 6.24 Uhr die U-Bahn der Linie U7.

Der Angeklagte wurde jeweils kontrolliert. Er konnte keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen, da er den Fahrpreis nicht entrichtet hat."

OLG hebt Urteil auf

Der Mann legte gegen die Entscheidung des Landgerichts Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein. Dieses hob das Urteil auf und verwies es zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurück. Das OLG führte aus, dass die Feststellungen des Landgerichts unvollständig bzw. lückenhaft seien.

§ 265 a StGB ist ein Erfolgsdelikt

Der Tatbestand des § 265 a StGB sei ein Erfolgsdelikt, führte das OLG aus. Die Vollendung setze ein Vermögensschaden voraus, der in dem Entgehen des Entgelts liege und regelmäßig mit der Verwirklichung des "Erschleichens" gegeben sei.

Vollendung der Tat mit Beginn der Beförderungsleistung

Vollendet sei die Tat mit dem Beginn der Beförderungsleistung. Auszuscheiden seien aber Fälle, in denen nach der Verkehrsauffassung eine "Beförderung" noch gar nicht vorliege (z. B. Abbruch der Fahrt oder Entdeckung des Täters nach wenigen Metern), in denen auch ein nicht erschleichender Fahrgast eine entgeltspflichtige Leistung nicht erlangt hätte.

Hatte die Beförderungsleistung schon begonnen?

Die Feststellungen im angefochtenen Urteil ließen keine Beurteilung zu, ob mit der Beförderungsleistung bereits begonnen und die Tat damit bereits vollendet worden sei, führte das OLG aus. Die Feststellungen erschöpften sich in der Mitteilung, dass der Angeklagte die Straßenbahnen der Linie 11 und die U-Bahn der Linie U7 in Stadt1 benutzte und er kontrolliert worden sei.

Vor dem Anfahren der Bahn liegt allenfalls eine versuchte Leistungserschleichung vor

Die konkreten Umstände der Fahrt und der Fahrscheinkontrolle seien nicht dargelegt. So fehlten Ausführungen dazu, an welcher Haltestelle der Angeklagte in die Straßenbahn bzw. U-Bahn eingestiegen ist und was für eine Fahrtstrecke er bereits zurückgelegt hatte als er von den Kontrolleuren kontrolliert worden sei. Auch lasse die Formulierung, dass er die Straßenbahn bzw. die U-Bahn benutzte, keinen Schluss auf die bereits zurückgelegte Fahrtstrecke zu und schließe nicht aus, dass die Straßenbahn bzw. U-Bahn im Zeitpunkt der Kontrolle erst angefahren war. In diesem Fall wäre aber nur ein, nach § 265 a Abs. 2 StGB ebenfalls strafbarer, Versuch des Erschleichens von Leistungen gegeben.

Der objektive Tatbestand der Leistungserschleichung sei nicht bereits dann erfüllt, wenn der Fahrgast das Verkehrsmittel unberechtigt nutzte. Er müsse darüber hinaus für einen objektiven Beobachter den Anschein geben, dass er berechtigt sei, das Verkehrsmittel zu nutzen, führte das OLG aus.

Hinweis

Einen Straftatbestand des "Schwarzfahrens" gibt es im deutschen Strafrecht nicht. "Schwarzfahren" wird regelmäßig als Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB bestraft.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2010
Quelle: ra-online, OLG Frankfurt am Main (pt)

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht

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Kommentare (3)

 
 
eono schrieb am 08.08.2015

"Schwarzfahren gibt es nicht im Strafrecht!"

"Es gibt das Erschleichen von Leistung"!

Mir fehlt etwas 3.: Ich möchte eine Leistung in Anspruch

nehmen, diese auch bezahlen innerhalb der Fahrzeit

nur nicht sofort vor Antritt sondern ggf. erst in 3 Stationen

nächster/erster größerer Umsteigebahnhof.

Wenn ich am Abreisebahnhof aus irgendwelchen Gründen

nicht kaufen kann/will weil nur ein Automat in Betrieb ist

vor diesem schon eine lange Menschenschlange steht -

oder weil ich zwar einen Fahrschein habe, aber vergessen

habe zu tippen (das kann passieren, wenn man sonst ein

Monatsticket hat nur an diesem Tag noch nicht - oder

weil erst noch eine längere Reise geplant ist) oder weil

man zwar getippt hat, aber nicht auf den Signalton/

Abstempelten geachtet hat - rein den Zettel raus - ohne

die Stempelfarbe oder Lesbarkeit zu überprüfen -

oder ohne die Automatennummer aufzuschreiben ...

ALS KUNDE hat man das Ziel von A-B zu kommen und nicht die Begehren des Betreibers zu befrieden. - Der Gedanke: Wenn die Fahrt 60 Min. dauert - nur als Beispiel -

kann es egal sein ob ich sofort oder 7 Min später zahle.

2. WENN vor Antritt der Fahrt bezahlt werden MUSS

dann wäre es doch am Einfachsten: Die Betreiber stellen

SICHER funktionierende Automaten + Drehkreuze auf die

sich gar nicht öffnen, wenn man nicht gelöst hat oder kein

Ticket einem Display zeigen kann.

WARUM einigt man sich nicht auf "erhöhtes Fahrgeld" von

dem doppelten/dreifachen Preis und spart sich alles Andere! Die Leute wollen doch fahren. Sie müssen nach

Hause oder zur Arbeit oder sonstwohin ...

WARUM nützt ein TAGESTICKET nichts - wenn man es nicht

in dem Augenblick vorzeigen kann, wenn der Zugbegleiter

oder Kontrolleur plötzlich vor einem steht? Man könnte

ihm später nach dem Finden desselben hinter her laufen oder es dem Lockführer zeigen/abgeben. - Warum geht das

nicht? Weil es das Ticket einer anderen Person sein könnte?

eono schrieb am 07.08.2015

Was heisst hier: Leistung erschleichen?

In aller Regel steht man da und: Wartet!

Die haben ein Monopol. Der Kunde hat nicht unbedingt:

Die Wahl! Seit wann ist jede Gedankenlosigkeit eine

"Straftat"? Was anderes als "Straftaten" gibt es gar nicht mehr!

Das Einzige was mich wundert ist: Das uns noch nicht

vorgeschrieben worden ist: Wie oft und um wieviel Uhr

wir zur Toilette gehen dürfen/sollen/müssen.

60 Euro Sie wissen wie das geht? Das können sehr schnell

5 Tickets werden. Und zwar nicht weil Jemand unbedingt

Leistungen erschleichen will sondern weil er von A nach B

MUSS! Und KEIN GELD dafür hat egal aus welchen Gründen.

Es gibt Viele die Geld wollen an das Geld anderer Leute ran

wollen und es sich einfach nehmen. Das hier ist so ein Fall.

u.a. Ein "erhöhtes Beförderungsgeld" wäre der doppelte

oder dreifache Preis. Ginge es nur um das Ticket ...

nur um Kontrollen um Präsenz zu beweisen ..

dann könnte der Fahrgast an der nächsten Station aussteigen da z.B. versuchen an den dortigen Automaten zu kaufen/erneut zu tippen. Oder am Monatsanfang wie

vorgehabt sich die Monatskarte kaufen und diese vorlegen.

Was hier abgeht ist doch in vielen Gegenden für Viele

MORD! Und dann die "Helfer" Diakonie/Caritas.

Berlin 2009: Wohnungsbesichtigung nach Handtaschen/

Gepäckklau! "Fahren sie bis (3-4 Stationen) ohne Fahrschein

dort gehen sie zu ....da erhalten sie ein Ticket. Wie schön.

1 Ticket! Und zurück? Die helfen ggf ins Gefängnis!

BVG-S-Bahn AG u.ä. kann für Alle sein - vielleicht gewünscht. Jedoch können sich Jene, die 1-2-3-4-5 Autos

in den Garagen haben auch anders helfen.

Die weniger Begüterten bis ganz Armen die große Strecken

zurück legen müssen um irgendwas zu erledigen...

oder da was zu essen erhalten dort zu nächtigen

sind darauf angewiesen. Das ist nicht zu laufen!

Ich finde das eine UNVERSCHÄMTHEIT!

40 Euro brachten Leute schon ins Gefängnis die vermutlich

nie daran gedacht hatten. Eine Mahnung schon 80 Euro

die 2. 120 Euro oder noch höher die 3. ich weiß es nicht ...

und das Ganze mal 5 in ein paar Wochen Tagen sind locker

1000 Euro. Oh Gott oh Gott was für Straftäter.

Ja meine Güte das ergibt (inneren) Protest ohne Ende ...

Das ist verrückt! Stellen Sie sich vor Sie fahren mit dem ICE

wissentlich ohne Ticket weil vielleicht auch kein Geld ...

aber nun kostet die Fahrt keine ca 100 Euro und auch keine 200 E mit erhöhten... Nachlösen - sondern

ich weiß jetzt nicht prozentual wieviele Tausende?

Kann denn niemand mal die Kirche im Dorf lassen?

Wenn schon "Strafe""Bußgeld" dann sollte das doch

unter Berücksichtigung aller Faktoren wenn und falls

und überhaupt sein. Wer hat denn die BEWEISPFLICHT?

für "absichtliches nicht kaufen/tippen""Erschleichung von

Leistung" - wenn und falls also: Dann kann doch nur

das "Bußgeld" den Einkommensverhältnissen der

Betroffenen angepasst sein/werden müssen.

60 Euro das ist doch irre.

Dann sollen sie doch gleich 100 Euro oder besser 200 E

nehmen - das sind 50 % der Grundsicherung!

Wie denken Sie sich das?

Wer kein Geld hat für ein Ticket

oder gerade seinen unkonzentrierten Tag hat

der kann sich ja vor einen Zug auf die Schienen legen?

Wahrscheinlich findet das schon statt. Daher die ganzen Verspätungen.

Wir reden von Nahverkehr. Das ist irgendwo in der Gegend

der Wohnung. Das sind keine Urlaubs/Vergnügungsreisen.

Das können auch Fahrten zum Arzt/Arbeitsamt eh Job-Center oder was auch immer sein.

Vermutlich soll der günstige Fahrpreis sozial

und das "erhöhte Beförderungsgeld" abschreckend sein.

Aber nicht für Alle - sondern wieder nur für die ganz Armen

die deshalb so arm sind, weil sie schon seit Jahrzehnten

von allen Anderen ausgeplündert worden sind -

und die seltsamsten jur. gerichtlichen Erfahrungen gemacht haben dürften. Von Richter "gehen" mit dem Geld. Wer

Geld hat, der hat recht. Der Beklagte darf einen Satz sagen. Der Kläger in keinem Fall. Oder: Der Mann hat "recht"!

Oder: Was sie haben kein Geld? Dann sofortige Unterbringung ohne "Anhörung" mangels "Straftat" und nachfolgende "Betreuung" wieder ohne "Anhörung".

Dieses Land ist doch ein einziger Skandal. Dasselbe

"Fremd" im Land! usw.

Wir haben zu wenig "Straftäter"?

Leute die kein Deutsch sprechen -

weder lesen noch hören und Verstehen können/wollen

gern Jur. Pers. sind auch "Straftäter"! - leider derzeit nicht

nur: "Münchhausen"Syndrom oä.

In welcher Zeit leben wir 1931?

Wir haben also zuviel Menschen.

Nein nein, es geht nicht um Rasse, Religion oder ...

Es kann jeden treffen - vorausgesetzt er hat kein Geld.

Und das - ist überhaupt kein Problem. Bei den Vielen

die Andere abzocken. Und dann noch die vielen

"Gewinnmaximierenden""Gewerbetreibenden" "Betreuer"

die sich die Renten, Erbe alles nehmen - die zu allem fähig

sind nur nicht ihre Finger bei sich zu halten. Andere einfach

in Ruhe zu lassen.

eono schrieb am 06.08.2015

Unbedingt nicht! In Bussen hängt es vom Fahrer und dessen Laune ab. Ich steige mit Gepäck ein und lege/stelle dieses ab, wenn möglich gleich auf dem Sitzplatz hinter dem Fahrer. Hole erst dann das Portemonnaie, das Ticket um zu

tippen. Soweit kam es gar nicht. Der Fahrer fuhr nicht ab

wollte die Polizei rufen, weil der Fahrgast das Ticket sichtbar in der Hand halten muss um sofort zu tippen. Das mag so sein. Funktioniert in der Praxis nur wenn man

genügend Zeit dazu hatte ehe der Bus kam.

Ich mache das auch nicht gerne. Wer einmal beklaut worden ist bei so einer Aktion zwischen Haltestelle und in den Bus

einsteigen, der hält seine Tasche lieber geschlossen bis

er auf sicherem Boden/Sitzplatz ist und alles unter Kontrolle hat.

2. Die nicht funktionierenden Tipp-Automaten.

Da muss man sich erst einmal durch den ganzen Bus/U-Bahn laufend davon überzeugen ob es nicht in dem Wagon

doch noch einen funktionierenden Automaten gibt.

Und falls nicht? Vermutlich an der nächsten Haltestelle

aussteigen und in den nächsten Wagen oder zum Fahrer.

An den Bahnhöfen in Berlin/Br kann man das Ticket bis zu

3x einschieben vielleicht tippt es mal. Ob es getippt hat

davon muss man sich überzeugen - es genügt nicht das

Ticket nur eingeschoben zu haben in den Automaten mit der leuchtenden LED Lampe. Man muss selber nach

dem Stempel gucken. (ganz aktuell). Wenn statt einer LED

5 gelbe leuchten funktioniert der wohl nicht, genauso wie

wenn alle Lämpchen ganz aus sind. Was tun?

Oder: Von 5 Fahrkartenautomaten sind 2 schwarz.

Einer fährt gegen 17 Uhr! "gerade Windows herunter"!

Vor dem 5. eine lange Menschenschlange!

Ich finde das unzumutbar. Wenn meine Fahrt sowieso

weiter geht dann kann ich doch bis zum nächsten größeren

Bahnhof in dem Fall 3 Stationen bis zumHbf mitfahren

wo ich sowieso umsteigen muss. Wo ich aber sicher weiß

das dort die Automaten funktionieren (nur die Rolltreppen

still stehen).

Im übrigen finde ich: Das D kein Deutsch sprechen.

Kostet das ABC Ticket 3,30 dann wäre eine angemessene

"Erhöhung" 5-10-20 Euro. 60 Euro sind für Viele die aus

egal welchen Gründen und sei es das Ticket blieb in der

Rinne des Automaten liegen oder eben getippt und nicht getippt viel zu viel und damit gefährlich.

Reel wäre: Der Kontrolleur würde sagen: Dann steigen sie

beim nächsten Bahnhof aus und tippen dort. Ggf kann er

ja mit aussteigen./ Oder: Sie wollten sowieso noch eine

Monatskarte kaufen dann legen sie die bis morgen/übermorgen vor. Aus allem was zu machen

ist doch... Die Nation züchtet sich "Straftäter"!

Und dann noch der unversehrte Schein....

Mit Hand/Taschen/Gepäck und nassen Regenschirm soll

man aber den Schein aber Bitteschön auch noch griffbereit

haben.

Oder: Ich trete eine längere Fahrt an, steige aber an der

ersten Haltestelle sofort um wie aus. Wie Viele! Die während

ich noch das Ticket aus der Tasche holte bereits an mir

vorbeigegangen sind zur Türe. Der Weg zum Tipp-Automat

war versperrt. Ich reihte mich ein und als ich zum Automaten kam tippte ich, und stieg aus. Das aber war

zu spät, meinten Kontrolleure die draußen warteten.

Ich hätte den Schein vor reichen müssen damit jmd anderes

abtippt - und dann wieder zurück gibt!

Mir gefällt das alles nicht sehr!

Die wollen ihre Jahresabonnements verkaufen.

Das ist aber nicht immer und für Jedermann richtig /geeignet genauso wenig wie ein DSL-Vertrag oder Tel Festnetzanschluß. Tipp-Automaten müssen wahrscheinlich

auch mal gepflegt werden, vielleicht kann man sie auch mal

erneuern. Und Fahrkartenautomaten sollten heutzutage

auch Kreditkarten annehmen können. Und andere Bank-

karten bitte wieder zurück geben und nicht fest klemmen.

Und das Ticket auch nicht ausdrucken. Wenn es gelingt

die Karte raus zu kriegen, dann fahre ich egal wie.***

Ich finde das schon alles sehr frech! In der aktuellen

Situation ist es vielleicht nur ärgerlich. Aber je nachdem

an wen man ggf. gerade gerät ...kann aus allem was werden. - 2014/015 eine Info: "Wenn nichts geht, eine

Station mitfahren und dann kaufen/tippen"! Aber dann

steht man auf dem nächsten kleinen Bahnhof und wartet

im Falle einer S-Bahn. Günstiger der RE in so einem Fall.

Wer will kann einem immer was. So kleine Zettelchen die

bekommen auch mal einen Knick. Oder einen (Kaffe)Fleck hin gezaubert keiner weiß wie.

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