wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beförderungserschleichung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 28.09.2015
- III-1 RVs 118/15 -

Fahren ohne Fahrschein bleibt auch bei Tragen einer Mütze mit Aufschrift "Ich fahre schwarz" strafbar

Verhalten des Reisenden erfüllt Straftatbestand der Beförderungs­erschleichung gemäß § 265 a

Das Oberlandesgericht Köln hat eine Entscheidung des Landgerichts Bonn bestätigt, wonach ein Fahrgast sich wegen Beförderungs­erschleichung auch dann strafbar macht, wenn er an seiner Mütze einen Zettel mit der sicht- und lesbaren Aufschrift "Ich fahre schwarz" angebracht hat.

Der Angeklagte des zugrunde liegenden Verfahrens hatte am 11. November 2011 in Köln den ICE Richtung Frank-furt/Main bestiegen und sich einen Sitzplatz gesucht, ohne über eine Fahrkarte zu verfügen; zuvor hatte er einen Zettel mit der Aufschrift "Ich fahre schwarz" in seine umgeklappte Wollmütze gesteckt, ohne sich beim Einsteigen oder bei der Sitzplatzsuche einem Mitarbeiter der Deutschen Bundesbahn zu präsentieren. Erst bei einer routinemäßigen Fahrscheinkontrolle wurde der Zugbegleiter auf den Angeklagten und den von diesem getragenen Zettel aufmerksam.Das Oberlandesgericht Köln geht wie das Landgericht davon aus, dass ungeachtet... Lesen Sie mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 21.02.1969
- RReg. 3a St 16/69 -

Gegenüber Personal offen geäußerte Inanspruchnahme einer Straßenbahn ohne Fahrkarte rechtfertigt keine Strafbarkeit wegen Erschleichens von Leistungen

Begriff des Erschleichens setzt gewisse Heimlichkeit voraus

Nimmt eine Person die Beförderung durch eine Straßenbahn in Anspruch und äußert er offen gegenüber dem Fahrpersonal, dass er über keine Fahrkarte verfügt, so macht er sich nicht wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265 a StGB strafbar. Denn der Begriff "Erschleichen" setzt eine gewisse Heimlichkeit voraus. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 1967 protestiertem mehrere junge Leute gegen die Erhöhung der Straßenbahntarife. Dazu bestiegen sie unter anderem Straßenbahnen, um dort an die Fahrgäste Flugblätter zu verteilen. Zudem gaben sie gegenüber dem Fahrpersonal offen zu, dass sie über keine Fahrkarte verfügten. Gegen einen der Protestler wurde wegen fortgesetzter Beförderungserschleichung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 19.12.2014
- 4 L 1467/14.MZ -

Bei Beförderung ist aktueller Leistungsvergleich erforderlich

Beurteilung für Beförderungs­diens­tposten darf zwischenzeitliche Beförderung eines Bewerbers nicht unberücksichtigt lassen

Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass bei der Übertragung eines Beförderungs­diens­tpostens nicht eine Beurteilung herangezogen werden darf, die die zwischenzeitliche Beförderung eines Bewerbers unberücksichtigt lässt.

Der um vorläufigen Rechtsschutz nachsuchende Beamte des zugrunde liegenden Verfahrens hatte sich auf eine Stelle in einem Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz beworben. Die Auswahlentscheidung fiel zugunsten einer Mitbewerberin aus.Das Verwaltungsgericht Mainz gab dem Eilantrag statt und untersagte die Besetzung des Beförderungsdienstpostens bis zu einer rechtskräftigen... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.01.2009
- 4 StR 117/08 -

Schwarzfahren: Erlangen von Beförderungs­leistungen durch unauffälliges Vorgehen genügt zur Strafbarkeit nach § 265 a StGB wegen Erschleichens von Leistungen

Überwindung von Schutzvorrichtungen oder Umgehung von Kontrollen nicht erforderlich

Wer ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt und dabei den Eindruck erweckt, er besitze einen gültigen Fahrausweis, macht sich nach § 265 a StGB wegen Erschleichens von Leistungen strafbar. Ein Überwinden von Schutzvorrichtungen oder die Umgehung von Kontrollen ist nicht erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigen, ob sich ein Schwarzfahrer bereits dadurch nach § 265 a StGB wegen Erschleichens von Leistungen strafbar macht, wenn er ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt und dabei hofft nicht aufzufallen bzw. den Anschein erweckt er besitze einen gültigen Fahrausweis.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.01.2001
- 2 Ss 365/00 -

Erschleichen der Beförderungsleistung: "Schwarzfahren" ist auch ohne Kontrolle strafbar

Zur Strafbarkeit des "Schwarzfahrens" iSd. § 265 a StGB

"Schwarzfahren" ist auch dann strafbar, wenn das Verkehrsmittel frei zugänglich ist und keine Kontrolleinrichtung umgangen wird. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Die Richter des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hatten sich in einem Revisionsverfahren mit der Frage zu beschäftigen, ob sich Benutzer der S-Bahnen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes wegen Erschleichens einer Beförderungsleistung (§ 265 a StGB) strafbar machen, wenn sie vor Fahrtantritt keinen Fahrschein erwerben.Diese S-Bahnen können nämlich... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.07.2010
- 1 Ss 336/08 -

Ohne Ticket in Bus oder Bahn ist nicht unbedingt Schwarzfahren

OLG Frankfurt zu den Voraussetzungen der Strafbarkeit des Schwarzfahrens nach § 265 a StGB

Wer ohne Fahrkarte in Bus oder Bahn steigt, ist noch nicht automatisch ein "Schwarzfahrer" und gemäß § 265 a StGB (Beförderungserschleichung) strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Im zugrunde liegende Fall hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main einen Mann wegen Beförderungserschleichung in vier Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 65 Tagessätzen zu je 5,- Euro verurteilt. Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte in der Berufungsinstanz dieses Urteil.Der Mann wurde 2006 viermal in unterschiedlichen Straßenbahnen ohne gültigen Fahrausweis... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 24.02.2010
- 223 Cs 549/09 -

Bekennender Schwarzfahrer: "Ich fahre schwarz"-T-Shirt schützt nicht vor Strafe

AG Hannover verurteilt Schwarzfahrer wegen Erschleichen von Leistungen gem. § 265 a StGB

Auch wer ein T-Shirt mit der Aufschrift "Ich fahre schwarz" trägt, kann - wenn er keinen gültigen Fahrausweis besitzt - wegen Schwarzfahrens (Erschleichen von Leistungen i.S.d. § 265 a StGB) verurteilt werden. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verurteilte das Amtsgericht Hannover einen 38-jährigen deutschen Staatsangehörigen, den die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Beförderungserschleichung in 3 Fällen angeklagt hatte, zu einer Geldstrafe von 500,- EUR.Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, im Oktober 2008, Januar 2009 und September 2009 mit einem Fahrzeug der ÜSTRA... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 27.01.2009
- 32 Ss 159/08 -

Auch unauffälliger "Schwarzfahrer" begeht den Tatbestand des Erschleichens von Leistungen (§ 265 a StGB)

OLG Celle hebt Freispruch des Amtsgerichts Hannover auf

Der Tatbestand des Erschleichens von Leistungen (§ 265 a Absatz 1 Strafgesetzbuch) setzt nicht voraus, dass der Täter seinen fehlenden Willen für eine Beförderung zu bezahlen, auch nach außen sichtbar macht. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Zugleich hat der Senat den Freispruch des Amtsgerichts Hannover vom 18. Juni 2006 aufgehoben und die Sache an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Hannover zurück verwiesen.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, in fünf Fällen die Beförderung in Stadtbahnen der Hannoverschen Verkehrsbetriebe (ÜSTRA) erschlichen zu haben. Das Amtsgericht Hannover hatte den Angeklagten freigesprochen und gemeint, ein Erschleichen im Rechtssinne liege nur dann vor, wenn sich aus einer nach außen hin erkennbaren Handlung der mangelnde Zahlungswille ergebe. Dies ergebe sich zum... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 09.02.2006
- 1 Ss 575/05 -

"Schwarzfahren" - Freiheitsstrafe auch bei Bagatelldelikten möglich

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich in einem Strafverfahren wegen so genannten Schwarzfahrens zu den Möglichkeiten und Grenzen der Verhängung von Freiheitsstrafe für Bagatelldelikte geäußert.

Im konkreten Fall fuhr die Angeklagte dreimal mit der Stuttgarter Straßenbahn ohne Fahrschein. Amts- und Landgericht hatten für jede dieser Schwarzfahrten mit einem Schaden von 1,65 € Einzelstrafen von 2 Monaten verhängt. Die Revision der Angeklagten hatte einen Teilerfolg. Das Oberlandesgericht beanstandete die Festsetzung von Freiheitsstrafe gegen die vielfach und teilweise einschlägig... Lesen Sie mehr