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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2022
- 24 U 368/20 -
Ausschluss des Minderungsrecht unter Verweis auf Rückzahlungsanspruch in Geschäftsraummietvertrag zulässig
Verbleib des Rückzahlungsanspruchs muss nicht ausdrücklich geregelt sein
Im Rahmen eines Geschäftsraummietvertrags kann das Minderungsrecht aus § 536 BGB ausgeschlossen werden, soweit ein Rückzahlungsanspruch wegen überzahlter Miete verbleibt. Eine ausdrückliche Regelung zum Verbleib des Rückzahlungsanspruchs ist nicht erforderlich. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand seit dem Jahr 2019 vor dem Landgericht Wuppertal unter anderem Streit darüber, ob die Mieterin einer Lagerhalle ein
Landgericht bejaht Recht zur Mietminderung
Das Landgericht Wuppertal entschied, dass der Mieterin ein
Oberlandesgericht bejaht Wirksamkeit des Ausschlusses des Minderungsrechts
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Vermieters. Das
Verbleib des Rückzahlungsanspruchs muss nicht ausdrücklich geregelt sein
Es sei zudem unschädlich, so das Oberlandesgericht, wenn die Regelung zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2023
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Wuppertal, Urteil vom 10.09.2020
[Aktenzeichen: 7 O 98/19]
Jahrgang: 2022, Seite: 1260 GE 2022, 1260 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2022, Seite: 966 NZM 2022, 966 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 26 WuM 2023, 26
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Dokument-Nr. 32575
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