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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 10.10.2023
4 U 789/23 -

Zulässige Frage eines privaten Berufs­unfähigkeits­versicherers nach "Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen durch Ärzte, sonstige Behandler oder im Krankenhaus" in letzten fünf Jahren

Kein Vorliegen einer unzulässigen Globalfrage

Im Rahmen des Abschlusses einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung darf danach gefragt werden, ob in den letzten fünf Jahren "Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen durch Ärzte, sonstige Behandler oder im Krankenhaus" stattgefunden haben. Darin liegt keine unzulässige Globalfrage. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seitdem Frühjahr 2023 bestand vor dem Landgericht Leipzig Streit darüber, ob ein Grundschullehrer Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zustehen. Die Versicherung warf dem Kläger unter anderem vor, beim Abschluss des Versicherungsvertrags die Frage, ob in den letzten fünf Jahren "Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen durch Ärzte, sonstige Behandler oder im Krankenhaus" stattgefunden haben, falsch beantwortet zu haben. Hintergrund dessen war, dass der Kläger nicht angegeben hatte, dass er über einen Monat lang krankgeschrieben war. Der Kläger hielt die Frage für unzulässig. Das Landgericht Leipzig sah dies anders und bejahte eine vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Kein Vorliegen einer unzulässige Globalfrage

Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Es handele sich nicht um eine unzulässige Globalfrage. Ein gewisser Abstraktionsgrad sei erlaubt und unvermeidbar, um die relevanten Gefahrumstände zu erfragen. Die in Antragsformularen übliche Frage nach Untersuchungen und Behandlungen in einem konkret eingegrenzten Zeitraum sei zulässig und verpflichtet den Versicherungsnehmer alle Untersuchungen bzw. Behandlungen anzugeben, sofern diese nicht in Gesundheitsbeeinträchtigungen ihre Ursache haben, die offenkundig belanglos sin oder alsbald vergehen.

Über einmonatige Krankschreibung nicht belanglos

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei die über einmonatige Krankschreibung nicht als belanglos einzustufen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2023
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Leipzig, Urteil vom 28.03.2023
    [Aktenzeichen: 3 O 1926/23]
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Dokument-Nr.: 33512 Dokument-Nr. 33512

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Kommentare (1)

 
 
Horst Brand schrieb am 01.12.2023

Die Frage zum Abschluss einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung, ob in den letzten fünf Jahren "Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen durch Ärzte, sonstige Behandler oder im Krankenhaus" stattgefunden haben, kann man zwar global mit "Ja" beantworten. Aber kein Mensch auf dieser Welt ist fähig, diese Frage konkret richtig zu beantworten. -

Ich halte diese Frage daher in dieser allgemeinen Art für irrsinnig!

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