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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verschweigen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Lübeck, Urteil vom 07.07.2022
- 14 S 23/21 -
Keine Täuschung über Mietmängel bei fehlender Wohnungsbesichtigung
Kein Recht zur Anfechtung oder Mietminderung
Besichtigt ein Mietinteressent vor Abschluss des Mietvertrags nicht die Wohnung, so steht ihm im Nachhinein kein Recht auf Anfechtung oder Mietminderung wegen verschwiegener Mängel zu. Es fehlt an einer Täuschung des Vermieters. Zudem kann dem Mieter grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne von § 536 b BGB vorgeworfen werden. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ohne die Wohnung vorher besichtigt zu haben, schloss eine Frau im September 2019 einen Mietvertrag über eine Wohnung in Schleswig-Holstein ab. Nach ihrem Einzug in die Wohnung machte die Mieterin Mietmängel geltend. Die Mängelanzeige bezog sich auf den Zustand der Wohnung und des Mobiliars. Die Mieterin erklärte unter anderem die Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung und beanspruchte die Rückzahlung der Miete für September 2019 und der Kaution. Die Vermieterin wiederum klagte auf Zahlung der ausstehenden Mieten seit September 2019.Das Amtsgericht Lübeck gab der... Lesen Sie mehr
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Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 04.05.2022
- 12 Ns 508 Js 2272/20 -
Verschweigen von Einkünften in Steuererklärung: Spätere Offenbarung fiktiver Einkünfte in gleicher Höhe stellt keine strafbefreiende Selbstanzeige dar
Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung
Verschweigt ein Steuerpflichtiger Einkünfte in einer Steuererklärung, so liegt in der späteren Offenbarung von fiktiven Einkünften in gleicher Höhe keine strafbefreiende Selbstanzeige. Es liegt dann eine strafbare Steuerhinterziehung vor. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2021 wurde ein 80-jähriger Mann vom Amtsgericht Nürnberg wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Hintergrund dessen war, dass er in der Einkommenssteuererklärung für 2016 Einnahmen aus einem Veräußerungsgeschäft in Höhe von 687.500 € nicht angegeben hatte. Gegen das Urteil legte der Angeklagte Berufung ein. Er meinte unter anderem,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 31.03.2022
- 12 UF 32/22 -
Kostentragungspflicht für Umgangsverfahren bei Verschweigen des Drogenkonsums
Unwahre schuldhafte Angabe über wesentliche Tatsache
Verschweigt der Beteiligte eines Umgangsverfahrens seinen Drogenkonsum, so können ihm gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 3 FamFG die Kosten auferlegt werden. Denn in diesem Fall hat der Beteiligte schuldhaft eine unwahre Angabe über eine wesentliche Tatsache gemacht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Hamburg im Januar 2022 im Rahmen eines Umgangsverfahrens dem Kindesvater sämtliche Kosten des Verfahrens auferlegt. Dies hatte seinen Grund darin, dass der Kindesvater seinen Drogenkonsum verschwiegen bzw. diesen nachdrücklich abgestritten hatte. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Lüneburg, Beschluss vom 13.06.2019
- 6 S 1/19 -
Falsche Mieterselbstauskunft über Vermögensverhältnisse rechtfertigt fristlose Kündigung trotz fehlender Mietrückstände
Wohnungsmieter verschwieg Schulden
Verschweigt ein Wohnungsmieter zu Mietbeginn Schulden und gibt damit eine falsche Mieterselbstauskunft über die Vermögensverhältnisse ab, kann ihm trotz dessen, dass keine Mietrückstände vorliegen, gemäß § 543 Abs. 1 BGB fristlos gekündigt werden. Dies hat das Landgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Vermieter einer Wohnung Ende 2018 vor einem niedersächsischen Amtsgericht gegen seinen Mieter auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Hintergrund dessen war, dass über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, der Mieter aber zu Mietbeginn in der Mieterselbstauskunft über seine Vermögensverhältnisse angegeben hatte, keine... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 20.05.2020
- 5 Ca 83/20 -
Auszubildender zur Fachkraft für Lagerlogistik muss nicht Strafverfahren wegen Raubes offenbaren
Kein Recht des Arbeitgebers zur Anfechtung des Ausbildungsverhältnisses wegen arglistiger Täuschung
Ein Auszubildender zur Fachkraft für Lagerlogistik muss bei der Einstellung nicht offenbaren, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen Raubes läuft. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, das Ausbildungsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Dies hat das Arbeitsgericht Bonn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit August 2018 befand sich ein junger Mann in einem Berufsausbildungsverhältnis zur Fachkraft für Lagerlogistik. Im Rahmen seiner Tätigkeit hatte er Zugriff auf verschiedene hochwertige Vermögengüter der Arbeitgeberin. Im Rahmen des Einstellungsverfahrens wurde auf einem Personalblatt nach "gerichtliche Verurteilungen/schwebende Verfahren"... Lesen Sie mehr
Landgericht Dessau-Roßlau, Beschluss vom 07.12.2016
- 5 T 275/16 -
Verschwiegene Ehekrise des Vermieters beim Mietvertragsschluss führt nicht zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer späteren Eigenbedarfskündigung
Vermieter durfte auf weiteres Zusammenleben mit Ehefrau hoffen
Besteht zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Wohnungsmietvertrags eine Ehekrise beim Vermieter, so wird dadurch eine spätere Eigenbedarfskündigung aufgrund einer Trennung nicht rechtsmissbräuchlich. Der Vermieter musste die Ehekrise zum Mietvertragsschluss nicht dem Mieter offenbaren. Er durfte vielmehr auf das weitere Zusammenleben mit seiner Ehefrau vertrauen. Dies hat das Landgericht Dessau-Roßlau entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2015 erhielt ein Wohnungsmieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Der Vermieter brauchte nach der Trennung von seiner Ehefrau die Wohnung für sich. Der Mieter hielt die Eigenbedarfskündigung für rechtsmissbräuchlich. Er gab an, dass es bereits bei Abschluss des Mietvertrags vor 1 ½ Jahren in der Ehe des Vermieters gekriselt... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.2018
- 5 Ta 110/18 -
Aufhebung der Prozesskostenhilfe-Bewilligung wegen unterlassener Mitteilung einer wesentlichen Verbesserung der Einkommensverhältnisse
Einkommensverbesserung von Null auf 4.154,00 EUR stellt wesentliche Veränderung dar
Wird der Partei eines Klageverfahrens Prozesskostenhilfe bewilligt, so muss sie jede wesentliche Verbesserung ihrer Einkommensverhältnisse dem Gericht mitteilen. Unterlässt sie dies absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit kann die Bewilligung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) aufgehoben werden. Eine Einkommensverbesserung von Null auf 4.154,00 EUR stellt eine wesentliche Veränderung dar. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Arbeitnehmer erhielt für eine im Dezember 2016 vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern erhobenen Kündigungsschutzklage Prozesskostenhilfe. Laut der Ende Januar 2017 eingereichten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verfügte er über kein Einkommen. Nach seinen Angaben lebte er von Unterstützungen durch seine... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 12.04.2016
- 10 U 778/15 -
Keine Leistungspflicht der Unfallversicherung bei vorsätzlicher Nichtangabe weiterer bestehender Unfallversicherungen durch Versicherungsnehmer
Dreimalige Nichtbeantwortung der Frage innerhalb von drei Wochen spricht gegen Versehen
Lässt ein Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung innerhalb von drei Wochen die Frage nach weiteren bestehenden Unfallversicherungen unbeantwortet, so liegt darin kein Versehen, sondern eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht. Die Unfallversicherung ist in diesem Fall von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Versicherungsnehmerin zweier Unfallversicherungen zeigte im Juni 2008 gegenüber beiden Versicherungen einen angeblichen Unfall an, den sie bei Bastelarbeiten mit einer Gartenschere erlitten haben soll. In beiden Unfallanzeigen ließ sie die Frage zu weiteren Unfallversicherungen unbeantwortet. Auch in einer nachfolgenden Anzeige drei Wochen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 03.09.2014
- 12 W 37/14 -
Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen: Keine mutmaßliche Entbindung des Hausarztes von seiner Schweigepflicht nach Tod der versicherten Person
Hausarzt kann sich auf Zeugnisverweigerungsrecht berufen
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zur Anfechtung einer Risikolebensversicherung aufgrund falscher Beantwortung von Gesundheitsfragen, kann sich der Hausarzt des versicherten Verstorbenen auf das Zeugnisverweigerungsrecht des § 383 Abs. 1 Nr. 6 der Zivilprozessordnung (ZPO) stützen. Von einer mutmaßlichen Entbindung von der Schweigepflicht durch den Verstorbenen ist nicht auszugehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2003 schloss ein Ehepaar eine Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 75.000 EUR ab. Nach dem Tod des versicherten Ehemanns im Januar 2010 beanspruchte der Sohn als Versicherungsnehmer die Versicherungssumme. Dem trat die Versicherung mit der Behauptung entgegen, dass die Eltern bei Antragsstellung Gesundheitsfragen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 08.09.2016
- 422 C 6013/16 -
Keine Pflicht des Mieters auf Verstoß gegen Mietpreisbremse hinzuweisen
Fehlender Hinweis rechtfertigt keine Anfechtung des Mietvertrags durch Vermieter aufgrund arglistiger Täuschung
Verstößt eine vereinbarte Miete gegen die Mietpreisbremse, so ist der Mieter nicht verpflichtet, den Vermieter auf diesen Verstoß hinzuweisen. Unterbleibt daher der Hinweis, ist der Vermieter nicht zur Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB berechtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2015 kam es zu einem Mietvertragsschluss über eine Dachgeschosswohnung in München. Als Bruttokaltmiete wurde ein Betrag von 1.150 EUR zuzüglich einer Betriebskostenpauschale von 150 EUR vereinbart. Die Vormieterin hatte zuletzt eine Bruttokaltmiete von 1.000 EUR zuzüglich einer Betriebskostenpauschale von 110 EUR geschuldet. Die... Lesen Sie mehr
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