die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aufklärung über Risiken“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.03.2019
- 8 U 219/16 -
Operationsrisiken von bis zu 20 % dürfen als "vereinzelt" bezeichnet werden
Behandlungsrisiken müssen nicht mit genauen Prozentzahlen oder den für Beipackzettel geltenden Formulierungen umschrieben werden
Liegt die Wahrscheinlichkeit für eine postoperative Komplikation bei einem Wert bis zu 20 %, stellt die Formulierung "vereinzelt" keine zur Unwirksamkeit der Aufklärung führende Verharmlosung dar. Behandlungsrisiken müssen nicht mit genauen Prozentzahlen oder aber den für Beipackzettel geltenden Formulierungen umschrieben werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls rutschte auf seinem Betriebsgelände bei Glatteis aus und stürzte auf den rechten Arm. Zur Behandlung begab er sich in die Hände der Beklagten (Klinikum und Arzt). Es wurde ein Oberarmschaftbruch diagnostiziert. Die Aufklärung über mögliche Operationsmethoden erfolgte u.a. anhand eines Aufklärungsformblattes mit bildlichen Darstellungen. Unter der Rubrik "Komplikationen" wurde darauf hingewiesen, dass "vereinzelt" Zwischenfälle - etwa die Bildung eines so genannten Falschgelenks - auftreten könnten, die weitere Behandlungsmaßnahmen erforderten. Der Kläger wurde nachfolgend im Wege der sogenannten Humerus-Nagelung... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.12.2017
- 8 AZR 853/16 -
BAG: Arbeitnehmerin steht wegen Impfschadens nach durchgeführter Grippeimpfung von Betriebsärztin kein Anspruch auf Schmerzensgeld zu
Arbeitgeberin verletzt keine Pflichten aus Arbeitsvertrag oder Behandlungsvertrag
Erleidet eine Arbeitnehmerin bei einer durch eine Betriebsärztin selbstständig organisierten und unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt stehende Grippeimpfung einen Impfschaden, so haftet dafür nicht die Arbeitgeberin. Eine Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsvertrag oder dem Behandlungsvertrag kann ihr nicht angelastet werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Arbeitnehmerin gegen ihre Arbeitgeberin auf Zahlung von Schmerzensgeld, da sie im November 2011 nach einer Grippeimpfung während der Mittagspause einen Impfschaden erlitt. Zur Impfung hatte die Betriebsärztin aufgerufen. Die Impfung war freiwillig und wurde vollständig von der Betriebsärztin organisiert. Die Arbeitgeberin hatte lediglich die... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.01.2019
- VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17 -
Ärzte haften bei mangelhafter Aufklärung über gesundheitliche Folgen einer Organentnahme
BGH zur Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass formale Verstöße bei der Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende nicht per se zu einer Unwirksamkeit der Einwilligung der Spender in die Organentnahme und zu deren Rechtswidrigkeit führen. Ein haftungsbegründender Aufklärungsmangel liegt aber dann vor, wenn die Organspender inhaltlich nicht ordnungsgemäß über die gesundheitlichen Folgen der Organentnahme für ihre Gesundheit aufgeklärt werden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens spendete ihrem an einer chronischen Niereninsuffizienz auf dem Boden einer Leichtkettenerkrankung leidenden Vater im Februar 2009 eine Niere. Im Mai 2014 kam es zum Transplantatverlust beim Vater. Die Klägerin behauptete, infolge der Organspende an einem chronischen Fatigue-Syndrom und an Niereninsuffizienz zu leiden und machte eine... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.11.2018
- 8 U 76/15 -
Ärztliche Aufklärungspflichten bei Brustimplantationen umfassen nicht Pflicht zur Aufklärung über Risiken bei späterer Explantation
Beschädigung eines intakten Implantats bei Explantation stellt kein "Risiko der Implantation" dar
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass über das Risiko einer Ruptur (Riss) eines Brustimplantats bei einer Schönheitsoperation "schonungslos" aufzuklären ist. In den Schutzzweck-Zusammenhang der Aufklärung fällt jedoch nicht das Risiko, dass ein Brustimplantat bei seiner Explantation beschädigt wird. Allein dem Eingriff immanente Gefahren sind dem Schutzzweck der Aufklärung zuzurechnen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls nimmt den beklagten Arzt auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen vermeintlich fehlerhafter Behandlung und Aufklärung in Anspruch. Ihr waren aus medizinischen Gründen im Jahre 2000 beidseitig Silikonbrustimplantate eingesetzt worden. Nach einem Verkehrsunfall Anfang 2003 litt die Klägerin unter Schmerzen in der rechten Brust... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.01.2018
- 26 U 76/17 -
"Neulandmethode": Operation mit neuer, noch nicht allgemein eingeführter Methode erfordert besondere Aufklärung
Operation ohne Aufklärung über mögliches Auftreten bisher unbekannter Risiken kann Schadensersatzansprüche begründen
Die Einwilligung einer Patientin in eine Operation mit einer neuen, noch nicht allgemein eingeführten Methode (Neulandmethode) ist unwirksam, wenn die Patientin nicht besonders darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein neues Verfahren handelt, bei dem auch unbekannte Risiken auftreten können. Die mit einer unwirksamen Einwilligung vorgenommene Operation ist rechtswidrig und kann Schadensersatzansprüche der Patientin begründen. Dies entschied das Oberlandesgerichts Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Siegen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die heute 62 Jahre alte Klägerin aus dem Lahn-Dill-Kreis begab sich im April 2008 in ein Krankenhaus in Siegen, dessen Träger die Beklagte ist. Sie stellte sich wegen einer Belastungsharninkontinenz in der urodynamischen Sprechstunde vor. Der Klägerin wurde nach Diagnosestellung das operative Einbringen eines Netzes vorgeschlagen. Hierbei... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.05.2011
- I-3 U 205/10 -
Fehlende Risikoaufklärung über Auftreten einer Zahnmarkentzündung nach Einsatz eines Veneers kann Haftung auf Zahlung von Schmerzensgeld begründen
Schmerzhafte Abszessbildungen, dauerhafte thermische Empfindlichkeit und möglicher Verlust der Zähne aufgrund einer Zahnmarkentzündung rechtfertigt Schmerzensgeld von 8.000 Euro
Klärt ein Zahnarzt nicht darüber auf, dass nach dem Einsatz eines Veneers eine Zahnmarkentzündung (Pulpitis) auftreten kann, kann dies eine Haftung auf Zahlung von Schmerzensgeld begründen. Kommt es aufgrund der Zahnmarkentzündung zu schmerzhaften Abszessbildungen, einer dauerhaften thermischen Empfindlichkeit und zu einem möglichen Verlust der behandelten Zähne kann dies ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde bei einer Frau Anfang 2008 Veneers an den Oberkieferzähnen eingesetzt. Da es nachfolgend zu einer chronischen Zahnmarkentzündung mit unangenehmen Folgen kam, klagte die Frau gegen den Zahnarzt auf Zahlung von Schmerzensgeld. Sie warf dem Zahnarzt unter anderem eine unzureichende Risikoaufklärung vor. So sei insbesondere nicht über ein mögliches Auftreten... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.06.2016
- 9 Sa 11/16 -
Kein Schmerzensgeldanspruch gegen Arbeitgeber bei Impfschaden aufgrund Grippeschutzimpfung durch Betriebsarzt
Keine Verletzung von Pflichten aus Arbeitsvertrag oder Behandlungsvertrag
Erleidet ein Arbeitnehmer bei einer von einem Betriebsarzt vorgenommenen Grippeschutzimpfung einen Impfschaden, haftet dafür nicht der Arbeitgeber. Dieser verletzt durch eine fehlende Aufklärung über die Impfrisiken weder seine arbeitsvertraglichen Pflichten, noch Pflichten aus dem Behandlungsvertrag. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang November 2011 unterzog sich eine Arbeitnehmerin, die in der Abteilung Controlling beschäftigt war, in der Mittagspause einer Grippeschutzimpfung am Arbeitsplatz. Zu der freiwilligen Impfung hatte die Betriebsärztin aufgerufen. Die Kosten für die Impfung übernahm die Arbeitgeberin. Die Arbeitnehmerin behauptete, dass sie nach der Impfung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.12.2017
- 26 U 3/14 -
Arzt muss bei relativer Indikation für Operation über Alternativen für konservative Behandlung aufklären
Aufklärungspflicht über Alternativen bei nicht zwingend notwendiger Operation besonders entscheidend
Besteht nur eine relative Indikation zur Vornahme eines operativen Eingriffs, muss ein Patient dezidiert mündlich über die echte Alternative einer konservativen Behandlung aufgeklärt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg) ab.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Jahre 1951 geborene Kläger aus Warstein litt seit Ende der 1980er Jahre an Rückenschmerzen. Er stellte sich im Juli 2010 wegen therapieresistenter Rückenschmerzen im Lendenwirbelbereich in einem Krankenhaus im Kreis Soest vor, indem der Beklagte als Belegarzt tätig war. Nach einigen Tagen stationären Aufenthalts mit einer konservativen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 07.09.2016
- 3 U 6/16 -
Organentnahme zur Nierenlebendspende ist trotz Verfahrensmängeln nach dem Transplantationsgesetz nicht rechtswidrig
Klinikum haftet auch nicht bei unzureichender Aufklärung über die mit einer Lebendnierenspende verbundenen Folgen und Risiken
Ein Verstoß gegen die formellen Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Transplantationsgesetz (TPG) bewirkt nicht automatisch, dass die Einwilligung des Organspenders zur Lebendspende unwirksam und die Organentnahme ein rechtswidriger Eingriff ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Jahre 1967 geborene Klägerin aus Dortmund, von Beruf Arzthelferin, entschied sich im Jahre 2008 dazu, ihrem unter einer unheilbaren Nierenschädigung leidenden Vater eine Niere zu spenden. Sie erhielt daraufhin eine schriftliche Patienteninformation zur Nierenlebendspende. In der Folgezeit wurde ihre Spenderfähigkeit ärztlich geprüft.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12.09.2016
- 3 U 28/16 -
Kastration eines Hengstes mit tödlichem Ausgang - Tierarzt haftet wegen Verletzung der Aufklärungspflicht
Versäumnis der Aufklärung über grundsätzlich zur Verfügung stehende Kastrationsmethoden führt zur Haftung des Tierarztes
Ein Tierarzt verletzt seine vertragliche Aufklärungspflicht, wenn er dem Eigentümer eines Hengstes vor einer beabsichtigten Kastration nicht umfassend über die zur Verfügung stehenden Kastrationsmethoden und deren unterschiedliche Risiken aufklärt. Er handelt zudem behandlungsfehlerhaft, wenn er bei einer im Liegen durchgeführten Kastration keine durch Transfixation abgesicherte beidseitige Ligatur vornimmt. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Herbst 2013 beauftragte die Klägerin aus Hörstel den beklagten Tierarzt aus Ibbenbüren mit der Kastration ihres Hengstes "Apache". Dieser entstammte der iberischen Rasse und war von der Klägerin wenige Wochen zuvor für 5.000 Euro in Spanien erworbenen worden. Bei dem im Oktober 2013 in Vollnarkose am liegenden Pferd durchgeführten... Lesen Sie mehr