wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 10.04.2019
11 U 13/19 -

Schadensersatz in Höhe von 85 % des Reisepreises wegen Stornierung einer hochwertigen Reise und der ersatzweise gebuchten Reise jeweils am Abreisetag am Flughafen

Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit

Erfahren die Reisenden erst am Abreisetag am Flughafen von der Stornierung einer hochwertigen Reise und geschieht dies kurz danach mit der ersatzweise gebuchten Reise ebenfalls, kann den Reisenden ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit in Höhe von 85 % des Reisepreises zu stehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Familienvater hatte für sich und seine Ehefrau sowie seinen beiden Kindern im Alter von 17 und 21 Jahren eine Pauschalreise nach Kos für Oktober 2016 für 7.008 Euro gebucht. Der Abflug war für 3 Uhr geplant. Am Tag vor dem Abflug teilte die Reiseveranstalterin dem Familienvater noch mit, dass zwar der Flug ersatzlos gestrichen war, jedoch Ersatzflüge besorgt würden. Die Familie fand sich daher am Folgetag um 1 Uhr in der Nacht am Flughafen ein. Dort erfuhren sie, dass der Flug nicht stattfinden werde und die Reise von der Reiseveranstalterin storniert wurde. Die Familie begab sich anschließend wieder nach Hause. Der Familienvater buchte noch am selben Tag wieder über die Reiseveranstalterin eine in wenigen Tagen stattfindende Ersatzreise nach Kos zum Preis von fast 9.000 Euro. Als sich die Familie am Abflugtag wiederum am Flughafen einfand, erfuhren sie abermals, dass der Flug ersatzlos gestrichen wurde. Die Familie verbrachte daraufhin ihren Urlaub zu Hause. Zudem klagte der Familienvater auf Zahlung von Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit. Nachdem das Landgericht Hannover über den Fall entschied, musste das Oberlandesgericht Celle eine Entscheidung treffen.

Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit

Das Oberlandesgericht Celle entschied, dass dem Kläger gegen die beklagte Reiseveranstalterin ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 85 % des Reisepreises wegen vertaner Urlaubszeit zustehe. Die vorliegenden Umstände rechtfertigen die Entschädigungshöhe. Es habe sich zum einen um eine hochwertige Reise gehandelt. Zum anderen seien beide Reisen sehr kurzfristig abgesagt worden. Dadurch sei eine anderweitige sinnvolle Planung für die Nutzung der Urlaubszeit in besonderer Weise erschwert worden. Das Verhalten der Beklagten, die Familie gleich zweimal, davon einmal mitten in der Nacht, "auf gut Glück" zum Flughafen anreisen zu lassen, sei inakzeptabel. Die Beklagte habe die Familie auf diese Weise wie eine für sie frei verfügbare Verschiebemasse behandelt und nicht wie rechtlich ihr gleichgeordnete Kunden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2019
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Hannover, Urteil
    [Aktenzeichen: 1 O 186/17]
Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht | Schadensersatzrecht | Verbraucherrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2019, Seite: 206
RRa 2019, 206

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28239 Dokument-Nr. 28239

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28239

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?