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Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 31.03.2022
- 2 UF 23/22 -
Corona-Überbrückungshilfe ist unterhaltsrechtlich als Einkommen zu werten
Keine Berücksichtigung von Corona-Soforthilfen
Die Corona-Überbrückungshilfe (sog. Überbrückungsgeld III) ist im Rahmen des Unterhaltsrechts als Einkommen bzw. gewinnerhöhend zu werten. Dies gilt aber nicht für Corona-Soforthilfen. Dies das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Ehemann vom Amtsgericht Gemünden im Dezember 2021 dazu verurteilt an seine Ehefrau
Zulässige Berücksichtigung der Corona-Überbrückungshilfe als gewinnerhöhend
Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die
Keine Berücksichtigung von Corona-Soforthilfen
Dagegen seien die Corona-Soforthilfen, die in den ersten Monaten der Pandemie als reine Billigkeitsleistung nicht an entgangene Umsätze anknüpften und lediglich als Hilfe in existentieller Notlage dienten, nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht zu berücksichtigen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2022
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Gemünden a. Main, Beschluss vom 21.12.2021
[Aktenzeichen: 4 F 524/18]
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Dokument-Nr. 31750
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