die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Überbrückungsgeld“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 20.07.2017
- B 12 KR 12/15 R -
Überbrückungsleistungen des Arbeitgebers bis zum Renteneintritt beitragsfrei
Bundessozialgericht zu Überbrückungsleistungen des Arbeitgebers
Für ein "betriebliches Ruhegeld" aus einer Direktzusage des früheren Arbeitgebers sind keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen, solange die Zahlung Überbrückungsfunktion hat. Mit Renteneintritt, spätestens aber mit Erreichen der Regelaltersgrenze unterliegen solche Leistungen als Versorgungsbezüge der Beitragspflicht. Dies hat das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer geklagt, dem bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ab "Erreichen des 55. Lebensjahres die Betriebsrente von 1327,55 DM monatlich" zugesagt und ab Dezember 1998 laufend ausgezahlt worden war. Wenig später nahm der Kläger eine andere versicherungspflichtige Beschäftigung auf. Seit Beginn seiner Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zahlt er auch auf die Betriebsrente Krankenversicherungsbeiträge. Seine Krankenkasse verlangte von ihm hierfür jedoch auch für die Zeit vor Rentenbeginn die Nachzahlung von Beiträgen. Widerspruch, Klage und Berufung des Klägers blieben ohne Erfolg.... Lesen Sie mehr
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Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20.06.2017
- L 4 SO 70/17 B ER -
EU-Ausländer erhält bei Aufenthalt allein zum Zweck der Arbeitssuche lediglich Überbrückungsgeld für einen Monat
Hessisches LSG verneint Anspruch auf laufende Sozialhilfeleistungen
EU-Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, haben keinen Anspruch auf laufende Sozialhilfeleistungen. Diese gesetzliche Regelung verstößt nicht gegen Europa- oder Verfassungsrecht, da diese Menschen bis zur Ausreise - begrenzt auf in der Regel einen Monat - Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Ein bulgarischer Mann ohne festen Wohnsitz beantragte Sozialhilfeleistungen. Er lebte seit mehreren Jahren in Frankfurt am Main und erhielt zeitweise Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt. Im Übrigen bestritt er seinen Lebensunterhalt durch Flaschensammeln. Die Stadt Frankfurt am Main lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass der Gesetzgeber arbeitsuchende EU-Ausländer Ende... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.03.2016
- L 7 AL 149/14 -
Voraussetzung für den Erhalt von Überbrückungsgeld ist Wohnsitz in Deutschland
Kein Überbrückungsgeld für Tauchlehrer in Spanien
Wer eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnimmt und damit Arbeitslosigkeit beendet oder vermeidet, erhielt nach alter Rechtslage zur Sicherung des Lebensunterhalts Überbrückungsgeld. Nach der Gesetzesänderung wird nunmehr ein Gründungszuschuss gewährt. Voraussetzung ist allerdings ein Wohnsitz in Deutschland. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall beantragte ein arbeitsloser Mann aus dem Vogelsbergkreis im Jahre 2005 bei der Bundesagentur für Arbeit die Gewährung von Überbrückungsgeld. Er beabsichtige, sich als Tauchlehrer in Deutschland selbstständig zu machen. Er wolle eine Tauchschule betreiben, Eventveranstaltungen innerhalb der Tauchbranche organisieren, Vertriebsseminare durchführen, Tauchsportartikel... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Urteil vom 24.04.2015
- B 4 AS 22/14 R -
ALG-II-Empfänger kann nicht durch Antragsrücknahme oder Antragsbeschränkung zu berücksichtigendes Einkommen in nicht zu berücksichtigendes Vermögen umwandeln
Überbrückungsgeld eines Strafgefangenen kann berücksichtigungspflichtiges Einkommen darstellen
Das Überbrückungsgeld eines Strafgefangenen stellt dann im Rahmen eines Antrags auf Gewährung von ALG II zu berücksichtigendes Einkommen dar, wenn das Überbrückungsgeld nach Antragsstellung ausgezahlt wurde. Wurde es dagegen zuvor ausgezahlt, so stellt es nicht zu berücksichtigendes Vermögen dar. Der Strafgefangene ist nicht berechtigt, durch Antragsrücknahme oder Antragsbeschränkung, das Einkommen in Vermögen umzuwandeln. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang September 2009 wurde ein Strafgefangener aus der Haft entlassen. Er erhielt zur Sicherung seiner Existenz für den September ein Überbrückungsgeld in Höhe von fast 1.018 Euro. Bereits Anfang August 2009 hatte der Strafgefangene ALG II für die Zeit ab Haftentlassung beantragt. Das zuständige Jobcenter lehnte diesen Antrag für den September... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 12.10.2012
- VG 20 K 189.11 -
Überbrückungshilfen bei Beeinträchtigungen durch U-Bahn-Bau nur bei Existenzgefährdung
Verwaltungsgericht verneint Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Gewerbebetreibende
Das Land Berlin muss Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende nur zahlen, wenn der Betroffene durch Baumaßnahmen in seiner Existenz gefährdet wird. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt seit 1992 im Prenzlauer Berg eine Apotheke. Die Berliner Verkehrsbetriebe - BVG - führten in den Jahren 2009 bis 2011 Baumaßnahmen am Viadukt der U-Bahnlinie 2 mit der Folge durch, dass es im Bereich der Apotheke zu Lärmbelastungen, zur Sichtbehinderung aufgrund von Bauvorhängen am Viadukt und zur Sperrung eines ansonsten für... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.05.2012
- L 3 AS 87/10 -
Überbrückungsgeld für Strafgefangene kann auf Grundsicherungsleistungen des SGB II angerechnet werden
Verteilung des Überbrückungsgeldes auf angemessenen Zeitraum zulässig
Das Überbrückungsgeld nach § 51 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz (StVollzG), das Strafgefangene für die erste Zeit nach der Haft ansparen, ist Einkommen, dass auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ("Harzt IV") anzurechnen ist, wenn es nach der diese Leistungen betreffenden Antragstellung ausgezahlt wird, ansonsten ist es Vermögen. Als einmalige Einnahme ist es auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wandte sich gegen die Berücksichtigung des ihm nach seiner Entlassung aus der Strafhaft gewährten Überbrückungsgeldes auf seine Leistungen nach dem SGB II.Das Sozialgericht Koblenz hatte das Überbrückungsgeld zwar ebenfalls als Einkommen angesehen, weil es entgegen der Auffassung des Klägers keine Einnahme sei, die einem... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.09.2011
- L 7 AL 104/09 -
Pizzeria in Österreich: Bundesagentur für Arbeit muss Übernahme fördern
Überbrückungsgeld für Arbeitslose auch bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Ausland
Wenn Arbeitslose eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen, können sie in der Zeit nach der Existenzgründung eine finanzielle Förderung zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beanspruchen. Dies gilt auch für eine Tätigkeit im Ausland. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.
Ein arbeitsloser Diplom-Betriebswirt beantragte im Jahre 2005 Überbrückungsgeld für die Übernahme einer Pizzeria im österreichischen Ried im Innkreis. Dies lehnte die Bundesagentur mit der Begründung ab, dass nur Tätigkeiten in Deutschland gefördert werden. Der Arbeitslose verwies darauf, dass er seinen Wohnsitz im Main-Taunus-Kreis behalte und die Gewinne in Deutschland versteuere.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2006
- S 25 (3) AL 206/05 -
Überbrückungsgeld zum zweiten Mal erst nach zwei Jahren
Wartefrist von 24 Monaten ist verfassungsgemäß
Wer innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit aufgrund wirtschaftlicher Gründe eine erneute selbstständige Tätigkeit aufnimmt, hat keinen Anspruch auf Überbrückungsgeld. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.
Diese Wartefrist sieht § 57 Abs. 4 des Sozialgesetzbuches III vor, die der Gesetzgeber zum 01.01.2004 in Kraft gesetzt hat. Das Sozialgericht Düsseldorf urteilte jetzt, dass diese Vorschrift verfassungsgemäß ist und weder den Vertrauensschutz eines Versicherten verletzt, der schon einmal eine Selbstständigkeit beendet hat, noch gegen das RückÂwirkungsverbot verstößt. Das Gericht hielt... Lesen Sie mehr