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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Überbrückungsgeld“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 31.03.2022
- 2 UF 23/22 -
Corona-Überbrückungshilfe ist unterhaltsrechtlich als Einkommen zu werten
Keine Berücksichtigung von Corona-Soforthilfen
Die Corona-Überbrückungshilfe (sog. Überbrückungsgeld III) ist im Rahmen des Unterhaltsrechts als Einkommen bzw. gewinnerhöhend zu werten. Dies gilt aber nicht für Corona-Soforthilfen. Dies das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Ehemann vom Amtsgericht Gemünden im Dezember 2021 dazu verurteilt an seine Ehefrau Trennungsunterhalt in der Zeit von Oktober 2018 bis März 2022 zu zahlen. Dagegen legte der Ehemann Beschwerde ein. Er wandte sich unter anderem gegen die Berücksichtigung der erhaltenen Corona-Überbrückungshilfe als gewinnerhöhend. Der Ehemann betrieb eine Gaststätte und erhielt im Jahr 2021 eine Corona-Beihilfe in Höhe von über 61.000 €. Ohne diese Hilfe hätte der Ehemann einen Verlust in Höhe von ca. 18.500 € erlitten.Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die... Lesen Sie mehr