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Landgericht Frankenthal, Urteil vom 17.11.2020
- 7 O 141/19 -
Skifahrer haftet bei Verstoß gegen FIS-Regeln
Verstoß gegen die FIS-Regeln begründet Schadensersatz und Schmerzensgeld
Ein kleiner Fahrfehler auf einer Skipiste in Kanada hat für einen Skifahrer aus Ludwigshafen erhebliche finanzielle Folgen. Das LG Frankenthal hat ihn zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 27.000 Euro an einen Snowboardfahrer aus Bayern verurteilt.
Beide Unfallbeteiligte waren im Januar 2018 Teilnehmer einer Ski-Reise nach Lake Louise in Kanada. Bei einer gemeinsamen Abfahrt mit anderen Mitgliedern der Reisegruppe wurde der
Missachtung der Sorgfaltspflicht
Nach der Entscheidung der Kammer hat der
Schadensersatzpflicht von Verdienstausfall und Schmerzensgeld
Das Gericht hatte auch keinen Zweifel daran, dass die schwerwiegende Knieverletzung des Snowboarders bei der Kollision und nicht etwa erst in den Tagen danach entstanden war. Zwar hatte dieser nach dem Unfall trotz Schmerzen an vier Tagen noch weitere Abfahrten gemacht und sogar an einem Helikopter-Skiing teilgenommen. Das bezeichnete der gerichtlich beauftragte orthopädische Sachverständige als durchaus erstaunlich. Er erklärte zur Überzeugung des Gerichts aber auch, dass Snowboard-Fahren im Vergleich zum Ski-Fahren knieschonender sei und das Knie zudem durch die hervorragenden Schneeverhältnisse in Kanada weniger stark belastet werde. Auch sei bei erfahrenen und ambitionierten Sportlern immer wieder festzustellen, dass diese an ihre Risikobereitschaft und Schmerztoleranz höhere Maßstäbe anlegten, als dies normalerweise der Fall sei. Nach der Entscheidung kann der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2020
Quelle: Landgericht Frankenthal, ra-online (pm/aw)
- OLG Düsseldorf zur Frage der Haftung bei einem Skiunfall zweier deutscher Skifahrer auf einer österreichischen Skipiste
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.04.1996
[Aktenzeichen: 22 U 259/95]) - OLG Hamm: Verhaltensregeln (FIS-Regeln) des Internationalen Skiverbandes sind rechtlich bindend
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 05.11.2008
[Aktenzeichen: I-13 U 81/08])
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Dokument-Nr. 29539
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