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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Skifahrer“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankenthal, Urteil vom 17.11.2020
- 7 O 141/19 -

Skifahrer haftet bei Verstoß gegen FIS-Regeln

Verstoß gegen die FIS-Regeln begründet Schadensersatz und Schmerzensgeld

Ein kleiner Fahrfehler auf einer Skipiste in Kanada hat für einen Skifahrer aus Ludwigshafen erhebliche finanzielle Folgen. Das LG Frankenthal hat ihn zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 27.000 Euro an einen Snowboardfahrer aus Bayern verurteilt.

Beide Unfallbeteiligte waren im Januar 2018 Teilnehmer einer Ski-Reise nach Lake Louise in Kanada. Bei einer gemeinsamen Abfahrt mit anderen Mitgliedern der Reisegruppe wurde der Snowboardfahrer von dem Skifahrer überholt. Hierbei kam es zu dem folgenreichen Zusammenstoß. Bei dem Verletzten wurde nach seiner Rückkehr nach Deutschland ein Kreuzband- und Seitenbandriss sowie eine Verletzung des Innen- und Außenmeniskus festgestellt.Nach der Entscheidung der Kammer hat der Skifahrer wegen eines Verstoßes gegen die FIS-Regeln für alle Folgen des Unfalls einzustehen. Denn bereits nach seiner eigenen Schilderung habe er unmittelbar... Lesen Sie mehr

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Landgericht Köln, Urteil vom 15.08.2017
- 30 O 53/17 -

Bei Zusammenstoß zwischen vorausfahrendem und hinterherfahrendem Skifahrer spricht Anscheinsbeweis für Verschulden des Hinterherfahrenden

Von hinten kommende Skifahrer dürfen vorausfahrende Skifahrer nicht gefährden (FIS-Regel Nr. 3)

Kommt es zwischen einem vorausfahrenden und von hinten kommenden Skifahrer zu einem Zusammenstoß, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des von hinten kommenden Skifahrers. Ein von hinten kommender Skifahrer muss nach der FIS-Regel Nr. 3 seine Fahrspur so wählen, dass vorausfahrende Skifahrer nicht gefährdet werden. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es Anfang des Jahres 2016 im Skigebiet Steinplatte-Waidring in Österreich zu einem Skiunfall. Ursache dessen war, dass ein von hinten kommender Skifahrer auf einen vorausfahrenden Skifahrer stieß. Der vorausfahrende Skifahrer klagte anschließend gegen den von hinten kommenden Skifahrer auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Kläger erlitt... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 29.11.2017
- S 13 U 4219/16 -

Skiunfall auf einer Teambildungsfahrt kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden

Für Unfall­versicherungs­schutz muss Veranstaltung der Förderung des Betriebsklimas und dem Zusammenhalt der Beschäftigten untereinander dienen

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Unfall beim Skifahren im Rahmen einer mehrtägigen vom Arbeitgeber finanzierten und organisierten Reise zur Teambildung nicht als Arbeitsunfall zu werten ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls nahm als Angestellter an einer mehrtägigen Teambildungsfahrt teil und verunfallte beim Skifahren. Er begehrte Anerkennung eines Arbeitsunfalles.Das Sozialgericht Stuttgart sah das Skifahren als unversicherte Tätigkeit an. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können Gemeinschaftsveranstaltungen, die einen betrieblichen... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Urteil vom 04.12.2014
- B 2 U 13/13 R und B 2 U 10/13 R -

Studenten genießen während des Hochschulsports auch beim Skikurs im Ausland und bei Hoch­schul­meister­schaften Unfall­versicherungs­schutz

Gesetzliche Aufgabe der Hochschulen ist neben Bildung und Berufsvorbereitung auch Förderung sportlicher Betätigung der Studierenden

Studentinnen und Studenten an Hochschulen stehen grundsätzlich auch dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie an einem von der Universität als Hochschulsport angebotenen Skikurs im Ausland teilnehmen. Auch während der Teilnahme an einer Hoch­schul­meister­schaft mit der Universitäts­mann­schaft besteht Unfall­versicherungs­schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzlichen Aufgaben der Hochschulen erstrecken sich neben der Bildung und Berufsvorbereitung auch auf die Förderung der sportlichen Betätigung der Studierenden. Deshalb besteht Versicherungsschutz während der Teilnahme immatrikulierter Studierender am Hochschulsport, wenn dieser im organisatorischen Verantwortungs­bereich der Hochschule stattfindet. Dies entschied das Bundessozialgericht.

Die Studentin des ersten Verfahrens (B 2 U 13/13 R) nahm über Silvester 2007/2008 an einem vom Hochschulsport ihrer Universität angebotenen und veranstalteten Sporttouren-Kurs in der Schweiz teil, der auch Externen offenstand. Die Klägerin belegte mit anderen mitgereisten Studierenden einen Skikurs für Anfänger, der von einem vom Hochschulsport der Universität gestellten Skilehrer geleitet... Lesen Sie mehr

Landgericht Ravensburg, Urteil vom 22.03.2007
- 2 O 392/06 -

Zusammenstoß zweier Skifahrer: Schnellerer von hinten kommender Skifahrer muss Sorgfaltspflichten beachten

Verstoß gegen Sorgfaltspflichten begründet Haftung wegen Skiunfall

Wer als schnellerer Skifahrer von hinten kommt, muss bestimmte Sorgfaltspflichten beachten, wie etwa die FIS-Regeln Nr. 3 (Wahl der Fahrspur) und Nr. 4 (Überholen). Verstößt er gegen diese Sorgfaltspflichten und kommt es daher zu einer Kollision mit einem anderen Skifahrer, so kann er auf Schadenersatz und Schmerzensgeld haften. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Ravensburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2012 kam es an einer Zusammenkunft mehrerer Skipisten zu einem Zusammenstoß zweier Skifahrer. Zu der Kollision kam es, weil ein 12-jähriger Skifahrer mit hoher Geschwindigkeit in eine Skifahrerin hinein fuhr, als diese nach links fahren wollte. Die Skifahrerin verletzte sich aufgrund des Unfalls und klagte daraufhin auf Schadenersatz... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 02.03.2011
- 5 U 1273/10 -

Bei Ski-Unfall zweier Deutscher in Österreich gilt deutsches Schadensersatzrecht

Verhaltensregeln am Unfallort sind maßgeblich / FIS-Regeln als geltendes Gewohnheitsrecht sind maßgebliches Kriterium bei Schuldfeststellung im Falle von Skiunfällen

Kommt es in Österreich zu einem Skiunfall zwischen zwei Deutschen, kann nach Art. 40 Abs. 2 Satz 1 EGBGB deutsches Schadensersatzrecht angewendet werden. Allerdings bleiben für die Verschuldensfrage die Verhaltensregeln am Unfallort (Österreich) maßgeblich. Demzufolge sind für die Verhaltens- und Sorgfaltspflichten die FIS-Regeln anzuwenden. Diese sind in den Alpenländern, insbesondere in Österreich geltendes Gewohnheitsrecht.

Ausgangspunkt des zugrunde liegenden Falls ist ein Skiunfall, der sich auf einer Abfahrtspiste in Österreich zwischen zwei deutschen Urlaubern ereignete. Der Kläger wurde dabei so schwer verletzt, dass er mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Nach Schilderung des Geschädigten habe er den Beklagten "nicht kommen sehen", als er seine Fahrtrichtung leicht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Sankt Blasien, Urteil vom 10.03.1998
- C 103/97 -

Unfall auf der Rodelbahn: Schlittenfahrer haftet bei Missachtung der FIS-Regeln im Schadensfall

FIS-Regeln gelten nicht nur für Ski- und Snowboardfahrer sonder auch für Schlittenfahrer

Auch auf der Rodelbahn gelten die "Verkehrsregeln" des internationalen Ski-Verbandes FIS. Kommt es zu einem Unfall, weil ein von oben her kommender Schlittenfahrer ungebremst in einen bereits am Ende der Rodelbahn befindlichen Schlittenfahrer hineinfährt und diesen verletzt, haftet der zu schnellgefahrene Rodler. Generell sind Fahrstil und Tempo dem eigenen Können und den Gegebenheiten der Gelände- und Witterungsverhältnisse anzupassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts St. Blasien hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es auf einer Rodelbahn zum Zusammenprall zweier Schlittenfahrer. Bei dem Unfall stand die Klägerin mit ihrem Sohn im Zielraum der Rodelbahn, die Beklagte kam mit ihrem Schlitten den Rodehang hinunter und prallte am Ziel auf den Schlitten der Klägerin. Diese zog sich bei dem daraus resultierenden Sturz eine Verletzung des linken Handgelenks zu, die sie... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.04.1996
- 22 U 259/95 -

OLG Düsseldorf zur Frage der Haftung bei einem Skiunfall zweier deutscher Skifahrer auf einer österreichischen Skipiste

Unfall auf Skipiste: "Verkehrsregeln" des internationalen Ski-Verbandes FIS müssen beachtet werden

Kommt es auf einer österreichischen Skipiste zu einem Unfall zweier deutscher Skifahrer gelten auch in Österreich die deutschen Haftungsnormen. Für die Verhaltenspflichten für Skifahrer sind dabei die Regeln des internationalen Ski-Verbandes FIS zugrunde zu legen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall kam es zwischen zwei deutschen Skifahrern auf einer österreichischen Skipiste zu einem Unfall, bei dem der spätere Beklagte den Kläger rammte und ihn dabei erheblich verletzte. Nach den Aussagen der Beteiligten und einiger Zeugen war der Beklagte auf der Skiabfahrt zur Talstation. Der Kläger befand sich nach einem kurzen Halt bei der Wiederanfahrt weiter... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 05.11.2008
- I-13 U 81/08 -

OLG Hamm: Verhaltensregeln (FIS-Regeln) des Internationalen Skiverbandes sind rechtlich bindend

Der von hinten kommende Ski-Fahrer muss aufpassen und Abstand halten

Die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS-Regeln) sind bei Unfällen auf Skipisten rechtlich bindend. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall war eine Frau auf einer Skipiste in Österreich mit einem jungen Mann zusammengestoßen und hatte sich dabei eine schwere Knieverletzung zugezogen. Die Skifahrerin war zuvor mit großen Bögen auf der Piste unterwegs, als der junge Mann versuchte, sie in kurzen schnellen Schwüngen zu überholen. Sie verklagte den jungen Mann auf Erstattung ihrer Behandlungskosten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.09.2008
- 1 U 184/07 -

Zu den Verkehrs­sicherungs­pflichten eines Skiliftbetreibers

Metallpfosten an Talstation muss gepolstert sein

Der Betreiber eines Skiliftes ist verpflichtet, Metallpfosten an einer Talstation des Liftes zum Schutz der Skifahrer vor Verletzungen abzupolstern. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und damit die vorausgehende anders lautende Entscheidung des Landgerichts abgeändert.

Der Kläger war als Skifahrer bei der Ankunft im Bereich der Talstation des beklagten Skiliftbetreibers in Hessen gestürzt und mit einem ungepolsterten Begrenzungspfosten aus Eisen kollidiert; er hatte dadurch einen dreifachen komplizierten Beinbruch erlitten. Nach Auffassung des zuständigen 1. Zivilsenats war die Gefährlichkeit des harten und unnachgiebigen Eisenpfostens für den... Lesen Sie mehr



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