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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.08.2020
- L 4 KR 470/19 -
Keine Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen im Naturheilzentrum
Gesetzliche Arztvorbehalt bedeute generellen Ausschluss nichtärztlicher Heilpraktiker
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Mann, der bereits eine lange Zeit an chronischer Erschöpfung leidet, keine Kostenübernahme für die Behandlung seines Erschöpfungssyndroms in einem Naturheilzentrum verlangen kann.
Der Kläger leidet seit langem an chronischer Erschöpfung, allergischem Asthma, Tinnitus und einer Nierenerkrankung. Bei seiner
Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme ab
Die
LSG: Heilpraktiker von selbständigen Leistungserbringung für GKV-Patienten ausgeschlossen
Das LSG hat die Rechtsauffassung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2020
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29223
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