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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.11.2009
- L 4 KR 17/08 -
Blinde haben Anspruch auf Kostenübernahme für Barcode-Lesegerät mit digitaler Sprachausgabe durch Krankenkasse
"Einkaufsfuchs" dient Wahrnehmung von Grundbedürfnissen hauswirtschaftlicher Versorgung
Eine gesetzliche Krankenkasse ist dazu verpflichtet, eine Blinde mit einem Barcode-Lesegerät mit digitaler Sprachausgabe (so genannter Einkaufsfuchs) auszustatten. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
Im zugrunde liegenden Fall ist die mit ihrem Ehemann zusammen wohnende Klägerin mit einem Blindenlangstock und einem Blindenvorlesegerät mit Braillezeile und Farberkennungssystem versorgt. Ihre Augenärztin hatte ihr den Einkaufsfuchs verordnet, mit dem ein Blinder oder Sehbehinderter selbstständig Einkäufe tätigen und bei der häuslichen Vorratshaltung erkennen kann, welche Lebensmittel zum Verbrauch anstehen.Â
Krankenkasse hält Kosten-Nutzen-Verhältnis für unangemessen
Die zuständige gesetzliche
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Hilfsmittel sichert menschliche Grundbedürfnisse – Gericht verpflichtet Krankenkasse zur Kostenübernahme
Das Landessozialgericht hat dieser Auffassung widersprochen und das erstinstanzliche Urteil des Sozialgerichts bestätigt, das die gesetzliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2010
Quelle: ra-online, LSG Niedersachsen-Bremen
- Sozialgericht Hannover, Entscheidung
[Aktenzeichen: S 44 KR 1219/04]
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Dokument-Nr. 9133
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