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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.01.2015
- L 1/4 KR 17/13 -
Bei Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenversicherung ist Unterhaltsabfindung nach Scheidung auf zehn Jahre zu verteilen
Einmalig erhaltene Unterhaltsabfindung darf bei Berechnung nicht zu unangemessener Schlechterstellung gegenüber monatlichem Unterhalt führen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Abfindungszahlung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung nicht auf 12 Monate, sondern auf zehn Jahre zu verteilen ist.
Die 1960 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war zunächst über ihren Ehemann in der gesetzlichen
SG hält Umlegung auf zwölf Monate wegen vollständiger Abfindung der nachehelichen Unterhaltsansprüche für nicht gerecht
Das Sozialgericht Oldenburg hat die beklagte
LSG: Verteilung der Abfindung auf zehn Jahre angemessen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat diese Entscheidung bestätigt. Bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2015
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
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Dokument-Nr. 21026
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