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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.03.2018
- L 13 AS 77/15 -
Hartz-IV-Empfänger mit Schweizer Schwarzgeldkonto müssen Grundsicherungsleistungen für 10 Jahre zurückzahlen
Vermögen auf Schweizer Konto von Ehepaar arglistig verschwiegen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Hartz-IV-Empfänger, die Vermögenswerte auf einem Schweizer Konto verschwiegen haben, Grundsicherungsleistungen für ca. zehn Jahre in Höhe von 175.000 Euro zurückzahlen müssen.
Zugrunde lag der Fall eines Ehepaars aus dem Landkreis Emsland. Seit dem Jahr 2005 bezogen sie
Finanzgebaren und aufwendiger Lebensstil ohne Vermögen auf Schweizer Konto nicht erklärlich
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vermochte sich der Ansicht des Paares nicht anzuschließen. Es habe sich bei dem Schweizer
Kurz vor der Entscheidung des Gerichts sind sechs weitere Berufungen eingegangen. Die Kläger verlangen auch weiterhin Leistungen vom
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2018
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
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Dokument-Nr. 25724
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