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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.08.2007
- L 13 AS 46/07 ER -
Steuererstattung ist auf Hartz-IV-Leistung anzurechnen
Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen
Empfänger von Hartz-IV müssen sich eine Steuererstattung des Finanzamts als Einkommen anrechnen lassen. Dies geht aus einem Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.
Im vorliegenden Fall erhielt ein Hartz-IV-Empfänger (Antragsteller) eine
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat diese Anrechnungspraxis bestätigt. Bei der Auszahlung einer
Zuflusstheorie
Nach § 11 Abs.1 SGB II seien als
Diese
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2007
Quelle: ra-online
- Sozialgericht Aurich, Beschluss vom 17.01.2007
[Aktenzeichen: S 25 AS 526/06 ER]
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Dokument-Nr. 4833
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