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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2016
- L 6 U 4904/14 -
Schüler können auch bei Projektarbeiten außerhalb der Schule unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen
Unfall auf dem Nachhauseweg von einer Projektarbeit ist als Arbeitsunfall anzuerkennen
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Unfall eines Schülers auch dann versichert ist, wenn er sich zwar außerhalb der Schule, aber auf dem Nachhauseweg von einer Projektarbeit ereignet, die eigentlich zum Unterricht gehört und im Normalfall unter der Aufsicht von Lehrpersonen steht.
Im zugrunde liegenden Fall war ein
Verlangtes Musikvideo durfte auf Wunsch der Schüler auch im privaten Bereich gedreht werden
Die Richter des Landessozialgerichts Baden-Württemberg sahen den Fall anders und gaben dem
Schutzbereich der Unfallversicherung deckt auch Formen modernen Unterrichts ab
Entscheidend war für die Richter des Landessozialgerichts, dass die Gruppenprojektarbeit, bei der der
Hintergrund
Die sog. Schülerunfallversicherung umfasst Betätigungen von Schülerinnen und Schülern während des Unterrichts und im Rahmen von Schulveranstaltungen. Maßstab ist, ob Schülerinnen und
Sozialgesetzbuch (SGB) VII - Gesetzliche Unfallversicherung
§ 8 Abs. 1 SGB VII:
Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII:
Versicherte Tätigkeiten sind auch
das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit, [...]
§ 2 Abs. 1 Nr. 1b SGB VII:
Kraft Gesetzes sind versichert [...]
Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2016
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 22366
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