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Sonntag, 28. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „versicherter Unfall“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht München, Urteil vom 02.05.2023
- 5 S 9 U 276/21 -

Der Sprung in den Pool als Arbeitsunfall

Baden als betriebsbezogene und damit versicherte Tätigkeit

Erleidet ein Arbeitnehmer dadurch Verletzungen, dass er sich während seiner Arbeit in einem Pool erfrischt und dabei verunglückt, so kann dies ausnahmsweise einen Arbeitsunfall darstellen. Dies hat das Sozialgericht München entschieden.

Im Klageverfahren ging es um den Unfall eines Beschäftigten eines Zimmereibetriebes, der sich beim Baden im Pool des Arbeitgebers aus ungeklärter Ursache schwere Verletzungen u.a. der Halswirbelsäule zugezogen hatte. Vorausgegangen waren anstrengende Arbeiten auf dem Betriebsgelände bei hochsommerlichen Temperaturen. Da unmittelbar vor dem Betriebsurlaub noch weitere Arbeiten erledigt werden sollten, wies der Arbeitgeber seine Mitarbeiter an, sich durch ein Bad im Pool zu erfrischen um danach wieder gestärkt an die Arbeit zu gehen. Die Berufsgenossenschaft hat die Anerkennung des Unfallschadens als Arbeitsunfall verweigert, da es sich beim Baden um eine private Verrichtung gehandelt habe. ... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 04.02.2020
- S 17 U 237/18 -

Teilnahme am Firmenlauf führt zu keinem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung

Firmenlauf kann nicht als (versicherter) Betriebssport angesehen werden

Eine beim Jobcenter beschäftigte Person hat im Falle eines Unfalls bei einem für eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen organisierten Firmenlauf keinen Anspruch auf Entschädigungs­leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Mitarbeiterin eines Jobcenters zusammen mit 80 Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen an einem von einem privaten Veranstalter organisierten, insgesamt 10.000 Menschen umfassenden Firmenlauf teilgenommen und durch einen Sturz u.a. eine Fraktur des rechten Handgelenks erlitten. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalles... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2019
- L 10 U 891/19 -

Verletzung durch privat motivierten Angriff auf Arbeitsweg kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden

Arbeitsweg endet nach Abstellen des Verkehrsmittels und Durschreiten der Haustür

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung endet, wenn die Haustür nach dem Heimweg durchschritten wurde und sich kein versichertes Risiko mehr verwirklicht. Das Landessozialgericht verdeutlichte mit seiner Entscheidung, dass das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung nicht bezweckt, Verletzungen abzusichern, die erst durch Angriffe ausgelöst werden, nachdem das Verkehrsmittel bereits abgestellt wurde.

Der bei der beklagten Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig versicherte Kläger des zugrunde liegenden Falls befand sich auf dem Heimweg von seinem Arbeitsplatz. Nachdem er seinen Personenkraftwagen (Pkw) in der Hofeinfahrt geparkt hatte und diesen verlassen wollte, sprach er einen Radfahrer durch das geöffnete Seitenfenster an, nicht mittig auf der Fahrbahn zu fahren... Lesen Sie mehr

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Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 20.12.2018
- L 1 U 491/18 -

Kein Unfall­versicherungs­schutz für Arbeitnehmer bei Unfall während des Duschens auf einer Dienstreise

Nicht alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Arbeitnehmers auf der Arbeitsstätte oder während einer Geschäftsreise sind versichert

Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Unfall während des Duschens anlässlich einer Dienstreise nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung für Arbeitnehmer steht.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der versicherte Arbeitnehmer befand sich auf einer Dienstreise um an der Eröffnung eines von ihm betreuten Projekts teilzunehmen. Zu diesem Zweck reiste er bereits an Vortag an und übernachtete im Hotel. Beim morgendlichen Duschen im Hotel rutschte er beim Herausgehen auf der Dusche auf dem Fußboden aus und zog sich eine Fraktur des linken... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.10.2018
- S 8 U 207/16 -

Handynutzung als wesentliche Unfallursache: Kein Unfall­versicherungs­schutz bei Handynutzung auf dem Heimweg

Gleichzeitiges Telefonieren mit dem Handy auf dem Heimweg stellt keine versicherte Tätigkeit dar

Kommt es auf dem Weg von der Arbeit nach Hause zu einem Unfall, ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers dann nicht vom Schutz der Unfallversicherung gedeckt, wenn der Arbeitnehmer mit seinem Handy telefoniert hat und die Handynutzung wesentliche Unfallursache war. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main hervor.

Die zum Zeitpunkt des Unfalls 56-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war als Hausdame in einem großen Hotel in Frankfurt beschäftigt. Auf dem Heimweg vom Hotel wurde sie beim Überqueren eines unbeschrankten Bahnübergangs von einer Bahn erfasst. Sie erlitt dabei unter anderem Frakturen im Kopfbereich und eine Hirnblutung und befand sich deshalb in monatelanger stationärer Behandlung.... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29.06.2018
- L 8 U 4324/16 -

Unfall auf gewöhnlicher Wegstrecke zur Arbeit muss nicht immer als versicherter Wegeunfall anerkannt werden

Kein Versicherungsschutz bei früherem Losfahren von zu Hause zur Verrichtung privater Tätigkeiten

In der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges zum Arbeitsplatz versichert (sogenannter "Wegeunfall"). Trotzdem ist nicht automatisch jeder Unfall auf dem Arbeitsweg ein Wegeunfall. Fährt der Versicherte mehrere Stunden früher als gewöhnlich von zu Hause los, um noch private Besorgungen zu erledigen, fehlt es am erforderlichen Zusammenhang mit der versicherten beruflichen Tätigkeit, auch wenn sich der Unfall auf der gewöhnlichen Strecke ereignet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­sozial­gerichts Baden-Württemberg hervor.

Der zum Unfallzeitpunkt 50-jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte am Unfalltag um 13.30 Uhr Arbeitsbeginn, fuhr mit dem Motorroller aber schon um halb 10 Uhr los, weil er auf dem Weg zur Arbeit noch zu einem Waschsalon auf dem Weg wollte, um Kleidung zu waschen. Die übliche Fahrtzeit zur Arbeit beträgt ca. 25-30 Minuten. Auf der Wegstrecke seines gewöhnlichen Arbeitswegs,... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 23.01.2018
- B 2 U 3/16 R -

Sturz nach Überprüfen der Fahrbahn auf Glätte stellt keinen versicherten Arbeitsunfall dar

Prüfung der Fahr­bahn­verhältnisse ist nur nicht versicherte Vorbereitungs­handlung zum versicherten Arbeitsweg

Prüft ein Arbeitnehmer, bevor er mit dem Auto zur Arbeit fährt, ob die Fahrbahn glatt ist und verletzt sich auf dem Rückweg zu seinem Auto, liegt darin kein versicherter Arbeitsunfall. Dies entschied das Bundessozialgericht.

In dem zu entscheidenden Fall wollte der Kläger morgens mit seinem Auto zur Arbeitsstelle fahren. Nachdem er das Wohnhaus verlassen hatte, legte er zunächst seine Arbeitstasche in das auf dem Grundstück parkende Auto. Danach verließ er das Grundstück zu Fuß und ging wenige Meter auf die öffentliche Straße, um dort die Fahrbahnverhältnisse zu prüfen. Auf dem Rückweg zu seinem Auto stürzte... Lesen Sie mehr

Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 09.08.2017
- L 1 U 150/17 -

Zeckenbiss kann nicht grundsätzlich als Arbeitsunfall anerkannt werden

Anerkennung als Arbeitsunfall setzt örtliche und zeitliche Bestimmbarkeit des Ereignisses "Zeckenbiss" voraus

Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass bei einer Lehrerin ein Zeckenbiss dann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann, wenn nicht mit erforderlicher Sicherheit festgestellt werden kann, dass sich die Lehrerin den Biss tatsächlich während der Arbeitszeit zugezogen hat.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls führte am 1. Juni 2012 als Lehrerin im Rahmen des Sportfestes einer Staatlichen Grundschule bis ca. 14 Uhr Aufsicht. Beim abendlichen Duschen entdeckte die Klägerin eine Zecke und entfernte diese. Die Unfallkasse Thüringen lehnte einen Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) ab.... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 21.02.2017
- L 3 U 124/14 -

Anerkennung eines Rippenfelltumors als Berufskrankheit

Wahrscheinlichkeit eines Mesotheliom genügt als Nachweis

Ein durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells ist eine Berufskrankheit und somit ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Mesotheliom ist bereits dann nachgewiesen, wenn es aufgrund des aktuellen Kenntnisstandes der medizinischen Wissenschaft als wahrscheinlich diagnostiziert worden ist. Bei der Feststellung der medizinischen Tatsachen sind insoweit trotz des grundsätzlich erforderlichen juristischen Vollbeweises keine höheren Anforderungen zu stellen. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.

Im vorliegenden Fall war der Erkrankte von 1948 bis 1993 als Schlosser und später als Elektriker tätig. Bei diesen Tätigkeiten musste er Asbestplatten schneiden und häufig Lötarbeiten mit Asbestband durchführen. Im Jahre 2011 erkrankte er an einem Tumor im Bereich des Brustkorbes. Aufgrund des histologischen Befundes wurden ein Mesotheliom sowie hiervon abweichende Erkrankungen diagnostiziert.... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.10.2016
- L 16/3 U 186/13 -

Kein Unfall­versicherungs­schutz bei Trunkenheitssturz nach Feuerwehrwettkampf

Teilnahme an kameradschaftlicher Runde nach abgeschlossenem Wettkampf ist nicht von Unfall­versicherungs­schutz umfasst

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der nach abgeschlossenem Wettkampf an einer kameradschaftlichen Runde teilnimmt und im Bereich einer sogenannten "Pinkelrinne" zu Fall kommt, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger an einem Freundschafts- und Spaßwettkampf mit befreundeten Wehren teilgenommen. Nach der offiziellen Siegerehrung reiste ein Teil der Teilnehmer ab, andere hingegen blieben noch in geselliger Runde beisammen. Der Kläger wurde am frühen Abend im Bereich der provisorischen Toilettenanlage vorgefunden - einer sogenannten Pinkelrinne, die... Lesen Sie mehr



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