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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2016
- L 12 AS 1643/16 ER-B -
Jobcenter muss Kosten für Nachhilfe bei fehlender Aussicht auf erfolgreiche Versetzung in die nächste Klassenstufe nicht übernehmen
Keine Lernförderung auf Kosten des Jobcenters bei negativer Prognose und notwendigem Wechsel der Schulform wegen gravierender Defizite
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine 11-jährige Realschülerin keine Kosten für Lernförderung (Nachhilfe) vom Jobcenter beanspruchen kann, da auch mit Nachhilfe die Versetzung in die nächste Klassenstufe aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erreicht werden kann und ein Wechsel auf die Werkrealschule angezeigt ist.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die Mutter der Schülerin nach einem schlechten Halbjahreszeugnis im Februar 2016 (u.a. Deutsch Note 5, Mathematik Note 5, Naturwissenschaftliches Arbeiten Note 5;
Versetzung hätte nach Einschätzung der Lehrer auch mit erheblichem Aufwand nicht erreicht werden können
Gestützt hierauf gab das Landessozialgericht Baden-Württemberg der Beschwerde des Jobcenters statt, hob die Entscheidung des Sozialgerichts auf und lehnte die Anträge auf Lernförderung in vollem Umfang ab. Zur Begründung wies das Gericht darauf hin, dass eine Einzelfallprüfung unter Einbeziehung der Schule und der Lehrkräfte erforderlich sei. Abzustellen sei auf die wesentlichen Lernziele, also die Frage, ob und welche Defizite in versetzungsrelevanten Fächern bestehen und ob und wie diese ausgeglichen werden können. Vorliegend sei die Prognose negativ gewesen, da nach der plausiblen Einschätzung der Schule und der Lehrer auch mit erheblichem Aufwand die
Sozialgesetzbuch (SGB)
§ 28 Absatz 5 SGB II:
Bei Schülerinnen und Schülern wird eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2016
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg/ra-online
- Hartz IV: Jobcenter darf Kostenübernahme für Nachhilfe nicht auf zwei Monate begrenzen
(Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 20.12.2013
[Aktenzeichen: S 19 AS 1036/12]) - Jobcenter muss Kosten für dauerhaften Nachhilfeunterricht übernehmen
(Sozialgericht Braunschweig, Urteil vom 08.08.2013
[Aktenzeichen: S 17 AS 4125/12])
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Dokument-Nr. 22704
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