wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Sonntag, 28. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Stralsund, Beschluss vom 25.09.2023
8 T 94/23 -

Kein Anspruch auf Einbau einer Gasetagenheizung mittels einstweiliger Verfügung

Mieter hat keinen Anspruch auf bestimmte Heizungs- und Energieform

Ein Wohnungsmieter kann nicht mittels einstweiliger Verfügung den Einbau einer Gasetagenheizung verlangen. Denn ein Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte Heizungs- und Energieform. Dies hat das Landgericht Stralsund entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2023 wurde in einer Wohnung in Vorpommern die defekte Heizung ausgebaut. Eine Erklärung dazu, ob und wann diese wieder eingebaut bzw. eine Ersatzanlage installiert werden würde, erfolgte nicht. Erst einige Monate später beantragten die Mieter mittels einstweiliger Verfügung den Einbau einer Gasetagenheizung. Die Vermieter hielten den Antrag für unbegründet. Sie verwiesen darauf, dass der Mietvertrag gekündigt sei. Die Mieter bestritten dies. Das Amtsgericht Stralsund wies den Antrag zurück. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde der Mieter.

Kein Anspruch auf Einbau der Gasetagenheizung

Das Landgericht Stralsund bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Den Mietern stehe kein Anspruch auf Einbau der Gasetagenheizung zu. Der Vermieter müsse gemäß § 535 Abs. 1 BGB lediglich, in geeigneter, ihm überlassener Weise die Beheizung der Wohnung sicherstellen. Mangels besonderer Vereinbarungen zwischen den Parteien des Mietvertrags habe der Mieter weder einen Anspruch auf eine bestimmte Heizungsform noch auf die Nutzung einer bestimmten Energieform.

Unzumutbarkeit des Einbaus einer Gasetagenheizung

Zudem sei der Einbau der Gasetagenheizung vor dem Hintergrund, dass das Fortbestehen des Mietverhältnisses unsicher ist und der aktuellen Diskussion zur umweltverträglichen Beheizung von Wohnhäusern, aus Sicht des Landgerichts für den Vermieter unzumutbar.

Kein Grund für eine Eilentscheidung

Schließlich fehle es nach Auffassung des Landgerichts an der Eilbedürftigkeit, da die Mieter nach dem Ausbau der Heizung mehrere Monate bis zur Antragstellung abwarteten. Die fehlende Angabe der Vermieter zum Wiedereinbau der Heizung habe ein sofortiges Handeln erfordert.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2023
Quelle: Landgericht Stralsund, ra-online (zt/GE 2023, 1096/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Stralsund, Beschluss vom 07.09.2023
    [Aktenzeichen: 13 C 683/23]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2023, Seite: 1096
GE 2023, 1096

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33487 Dokument-Nr. 33487

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33487

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH