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Landgericht Berlin, Beschluss vom 09.09.2019
- 65 T 66/19 -
Nach erfolglosem Ablauf der vom Vermieter angegebenen Zeit zur Wiederherstellung der Gasversorgung kann Mieter einstweilige Verfügung beantragen
Vermieter muss Mieter über Verzögerungen bei der Wiederherstellung der Gasversorgung informieren
Kommt es zu einer Unterbrechung der Gasversorgung in einer Mietwohnung und gibt der Vermieter einen Zeitrahmen an, in dem die Gasversorgung wieder hergestellt sein soll, kann der Mieter eine einstweilige Verfügung beantragen, sollte die Gasversorgung innerhalb des angegebenen Zeitrahmens nicht wiederhergestellt sein und eine Information des Vermieters zur Dauer der Verzögerung nicht vorliegen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Mai 2019 zu einer
Zulässige einstweilige Verfügung wegen unterbrochener Gasversorgung
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Mieter haben mittels einstweiliger Verfügung die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2019, 1511/rb)
- Amtsgericht Berlin-Neukölln, Beschluss vom 01.07.2019
[Aktenzeichen: 17 C 124/19]
- Keine Heizung, Warmwasserversorgung und Kochmöglichkeit aufgrund Ausfalls der Gasversorgung rechtfertigt in Wintermonaten 85 % und in Sommermonaten 60 % Mietminderung
(Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 22.03.2017
[Aktenzeichen: 16 C 127/16]) - Einstweilige Verfügung gegen Vermieter wegen erheblichen Wassereinbruchs infolge von Dachsanierung
(Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Beschluss vom 08.12.2021
[Aktenzeichen: 17 C 125/21]) - Kein Anspruch auf Einbau einer Gasetagenheizung mittels einstweiliger Verfügung
(Landgericht Stralsund, Beschluss vom 25.09.2023
[Aktenzeichen: 8 T 94/23])
Jahrgang: 2019, Seite: 1511 GE 2019, 1511
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Dokument-Nr. 28227
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