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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 02.11.2018
- 13 S 122/18 -
Kollision nach Fahrspurwechsel: Mithaftung an Unfall aufgrund Missachtung der Pfeilmarkierung auf Fahrbahn
Mithaftungsanteil in Höhe von 1/3
Kommt es zu einem Verkehrsunfall im Zusammenhang mit einem Spurwechsel, so haftet in der Regel der Spurwechsler allein. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn sich der andere Verkehrsteilnehmer nur deshalb auf der Fahrspur befand, weil er die Pfeilmarkierung auf der Fahrbahn missachtete. In diesem Fall trägt er ein Mithaftungsanteil in Höhe von 1 /3. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im September 2017 im Saarland zu einem
Amtsgericht weist Schadensersatzklage ab
Das Amtsgericht Saarbrücken ging von einer Alleinhaftung der Klägerin aus und wies daher die Schadensersatzklage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.
Landgericht bejaht teilweisen Schadensersatzanspruch
Das Landgericht Saarbrücken entschied zum Teil zu Gunsten der Klägerin und hob dementsprechend die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ein Anspruch auf Schadensersatz bestehe teilweise. Es sei zu beachten, dass dem Lkw-Fahrer ein Verstoß gegen § 41 StVO in Verbindung mit Zeichen 209, 297 als unfallursächlich zur Last zu legen sei. Das auf der
Mithaftungsanteil in Höhe von 2/3 wegen pflichtwidrigen Spurwechsels
Der Klägerin sei aber nach Auffassung des Landgerichts ein Mithaftungsanteil in Höhe von 2/3 anzulasten. Denn sie habe gegen § 7 Abs. 5 StVO verstoßen. Indem sie auf den linken Fahrstreifen wechselte, ohne Rückversicherung, ob sich dort ein Fahrzeug befand, habe sie es versäumt, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2020
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 11.07.2018
[Aktenzeichen: 3 C 21/18 (07)]
Jahrgang: 2019, Seite: 145 NJW-RR 2019, 145 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2019, Seite: 437 NJW-Spezial 2019, 437 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2019, Seite: 437 zfs 2019, 437
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Dokument-Nr. 28539
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