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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 23.09.2019
- 8 O 1022/19 -
Sturz beim Spaziergang mit dem Hund: Bloße Anwesenheit eines anderen Hundes führt nicht immer zur Haftung des Tierhalters
LG Osnabrück präzisiert Grenzen bei Haftung von Hundehaltern
Treffen mehrere Hunde aufeinander, sind die Reaktionen der Tiere nicht immer vorhersehbar. Doch nicht in jedem Fall führt dies auch zu einer Haftung der Tierhalter. Dies stellte das Landgericht Osnabrück klar.
Im konkreten Fall hatte eine ältere Frau aus Quakenbrück auf Schmerzensgeld geklagt. Sie machte geltend, sie sei im Sommer 2016 mit ihrem
Bloße Anwesenheit des Rottweilers für Haftung nicht ausreichend
Das Landgericht Osnabrück wies die Klage ab. Sie schenkte der Sachverhaltsschilderung der Zeugin Glauben, die den Rottweiler betreut hatte. Auf Grundlage ihrer Schilderung ergebe sich keine Haftung des Beklagten als Halter des Rottweilers. Zwar hafte ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2019
Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online (pm/kg)
- Hundehalterin haftet nicht für Sturz eines Reiters nach Pfiffen mit Hundepfeife
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.08.2017
[Aktenzeichen: 7 U 200/16]) - Von Passanten provoziertes Anspringen eines fremden Hundes begründet Mitverschulden von 50 % an dadurch bedingtem Sturz
(Landgericht München I, Urteil vom 27.03.2015
[Aktenzeichen: 20 O 10380/13])
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Dokument-Nr. 27963
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