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Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.12.2008
- 8 O 3170/07 -
Krankenkasse muss Methadon-Behandlung nicht zahlen
Inkaufnahme einer Abhängigkeit führt zum Verlust des Versicherungsschutzes
Ein Heroin-Abhängiger, der eine Drogenabhängigkeit in der Regel bewusst in Kauf nimmt, genießt keinen Versicherungsschutz und kann nicht verlangen, dass die Kosten einer Methadon-Behandlung von der Krankenversicherung bezahlt werden. Dies entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth.
Im zugrunde liegenden Fall wollte der Kläger, der früher als Krankenpfleger im Bereich der Anästhesie tätig war, die Kosten seiner Methadon-Behandlung von der
Krankenpfleger hätte sich über mögliche Abhängigkeit bewusst sein müssen
Die Richter des Landgerichts Nürnberg-Fürth entschieden jedoch, dass er darauf keinen Anspruch habe. Wer seine Abhängigkeit von Heroin bewusst in Kauf nehme, führe den Versicherungsfall der möglichen späteren Methadon-Behandlung vorsätzlich herbei. In solchen Fällen müsse die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2009
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
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Dokument-Nr. 8715
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