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Landgericht München I, Urteil vom 23.01.2009
21 O 13662/07 - Wilde Kerle -

Wilder Streit um "Wilde Kerle": Zeichner der "Wilden Kerle" ist durch Illustrationen nicht Miturheber der literarischen Charaktere geworden

Autor und Zeichner der "Wilden Kerle" im Clinch

Beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Schade eigentlich, wo doch alles so schön hätte weiterlaufen können in der Erfolgsgeschichte, von der hier zu reden ist. Das Landgericht musste in einem wilden Streit zwischen dem Autor und dem Illustrator der "Wilden Kerle" entscheiden. Die Schlacht ging überwiegend zugunsten des Autors aus. Dieser hat die Rechte an den Charakteren und darf neue Bücher schreiben, für die er sich einen neuen Illustrator suchen kann.

Es waren einmal zwei Freunde, der eine Illustrator, der andere Autor. Eines Tages bat der Autor seinen Freund den Illustrator, für die Jugendfußballmannschaft, die er nebenbei trainierte und die sich "Die wilden Kerle" nannte, ein Logo für die Trikots zu entwerfen. Was mit dem Logo für eine Fußballmannschaft begann, führte schließlich zu einer der erfolgreichsten deutschen Jugendbuchreihen und nicht weniger als drei Filmen.

Autor machte zwei "Wilde Kerle"-Filme ohne den Illustrator

Trotz oder sogar wegen des großen Erfolgs - wer vermag das zu sagen - kam es irgendwann zu Meinungsverschiedenheiten (das liebe Geld...), der Autor machte zwei weitere "Wilde Kerle"-Filme ohne den Illustrator und schließlich sahen sich die einstigen Freunde als Gegner vor Gericht wieder. Gegenstand des Streits: Eigentlich jede Facette der gemeinsamen Vergangenheit, beginnend also mit dem Logo, kulminierend in der Frage, wer eigentlich was gemacht hat und selbstverständlich nicht Halt machend vor der Frage, wer eigentlich in Zukunft was machen darf. Und all dies unter jedem denkbaren tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkt versteht sich, wo man schon mal bei Gericht war. Gestritten wurde also - grob gesagt - darüber, wer welchen Anteil an den "Wilden Kerlen" hat und ob in Zukunft in Sachen "Wilde Kerle" (weitere Filme, Fortsetzung der Buchreihe) irgendetwas "ohne einander" geschehen kann.

Autor ist alleiniger Urheber an den literarischen Charakteren

Es kann - jedenfalls weitgehend. Das meint die 21. Zivilkammer des Landgerichts München I über die Klage des Illustrators. Lediglich in einem von etwa einem Dutzend Anträgen gab das Gericht der Klage statt. Danach darf der verklagte Autor zwar ohne Einwilligung des Klägers keine Neuauflage der Buchreihe "Die Wilden Fußball Kerle" (Bände 1 bis 13) ohne die vom Kläger geschaffenen Illustrationen veröffentlichen. Unbenommen ist es dem Autor aber, die Buchreihe mit neuen Illustrationen fortzusetzen und zwar mit den bisherigen Charakteren Leon, Felix, Vanessa, Juli und wie sie alle heißen. Das Gericht war nämlich - anders als der Kläger - nicht der Ansicht, dass der Illustrator durch die Zeichnung der Figuren Leon, Felix & Co. bzw. der Zeichnung von Szenen mit diesen Figuren auch Miturheber der literarischen Charaktere oder der Buchreihe geworden ist. Schadensersatzansprüche des Klägers wegen der Verwendung eines neuen und ganz anders gestalteten Logos wies die Kammer ebenso ab wie Schadensersatzansprüche wegen der "Wilden Kerle"-Filme IV und V, die der Beklagte ohne den Kläger gemacht hatte. Begründung: Weder hatte der Kläger an diesen Filmen unmittelbar (etwa als Regisseur oder dgl.) noch mittelbar (etwa durch Verwendung seiner Zeichnungen) mitgewirkt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 06/09 des LG München I vom 23.01.2009

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