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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zeichnerin“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.09.2010
- 6 K 1433/08 -

Die Anfertigung von Tattoo-­Vorlagen unterliegt nicht dem ermäßigten Umsatz­steuersatz

Tattoo-Vorlage ist keine "Lieferung eines Kunstgegenstandes"

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Erstellung von Tattoo-Vorlagen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent oder dem Regelsteuersatz von 19 Prozent unterliegt.

Im hiesigen Fall ist der Kläger als Tattoo-Zeichner unternehmerisch tätig, ohne zugleich selbst als Tätowierer zu arbeiten. Er erstellt nach Kundenwunsch Tätowiervorlagen. Die Kunden lassen die Tätowierungen dann im Studio der Ehefrau des Klägers vornehmen.In seiner Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr 2005 erklärte der Kläger die aus der Erstellung von Tattoo-Vorlagen erzielten Umsätze in Höhe von 10.313,- € mit dem ermäßigten Steuersatz, während das Finanzamt den erklärten Betrag mit dem Regelsteuersatz versteuerte.Mit seiner Klage begehrte der Kläger die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes. Der Schwerpunkt... Lesen Sie mehr

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Landgericht München I, Urteil vom 23.01.2009
- 21 O 13662/07 - Wilde Kerle -

Wilder Streit um "Wilde Kerle": Zeichner der "Wilden Kerle" ist durch Illustrationen nicht Miturheber der literarischen Charaktere geworden

Autor und Zeichner der "Wilden Kerle" im Clinch

Beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Schade eigentlich, wo doch alles so schön hätte weiterlaufen können in der Erfolgsgeschichte, von der hier zu reden ist. Das Landgericht musste in einem wilden Streit zwischen dem Autor und dem Illustrator der "Wilden Kerle" entscheiden. Die Schlacht ging überwiegend zugunsten des Autors aus. Dieser hat die Rechte an den Charakteren und darf neue Bücher schreiben, für die er sich einen neuen Illustrator suchen kann.

Es waren einmal zwei Freunde, der eine Illustrator, der andere Autor. Eines Tages bat der Autor seinen Freund den Illustrator, für die Jugendfußballmannschaft, die er nebenbei trainierte und die sich "Die wilden Kerle" nannte, ein Logo für die Trikots zu entwerfen. Was mit dem Logo für eine Fußballmannschaft begann, führte schließlich zu einer der erfolgreichsten deutschen Jugendbuchreihen... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 10.01.2008
- 7 O 8427/07 -

Pumuckl darf heiraten - Streit zwischen Autorin und Zeichnerin

Autorin Ellis Kaut unterliegt vor Gericht

Nachdem das Landgericht München I im Mai 2007 im Streit zwischen der Schöpferin der literarischen Figur des Pumuckl und dessen Zeichnerin über einen Malwettbewerb "Pumuckl's Freundin" den Antrag der Autorin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen hat, ist die Autorin nun auch im Hauptsacheverfahren unterlegen.

Anlass des Rechtsstreits ist ein im März 2007 vom Lokalsender "München Live TV" ausgestrahlter Beitrag über einen Kinder-Malwettbewerb unter dem Motto "Eine Freundin für Pumuckl", mit dem laut der TV-Moderatorin "eine Gefährtin für den einsamen Kobold" hervorgebracht werden sollte. Die Zeichnerin war in dem Beitrag mit den Worten zu vernehmen"… ich finde, er [Pumuckl] hat... Lesen Sie mehr

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Landgericht München I, Urteil vom 24.05.2007
- 7 O 6358/07 -

Pumuckl darf eine Freundin haben

Erfinderin verliert Rechtsstreit gegen ursprüngliche Zeichnerin

Der kleine Kobold Pumuckl darf eine Freundin bekommen. In dem Rechtsstreit zwischen der Schöpferin der literarischen Figur des Pumuckl (Klägerin/Antragstellerin) und der Zeichnerin dieser Figur (Beklagte/Antragsgegnerin) hat das Landgericht München I den Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Anlass des Rechtsstreits ist ein im März diesen Jahres vom Lokalsender "München Live TV" ausgestrahlter Beitrag über einen Kinder-Malwettbewerb unter dem Motto "Eine Freundin für Pumuckl", mit dem laut der TV-Moderatorin "eine Gefährtin für den einsamen Kobold" hervorgebracht werden sollte. Die Beklagte war in dem Beitrag mit den Worten zu vernehmen"… ich finde, er [Pumuckl]... Lesen Sie mehr




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