wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 30.04.2014
7 O 1088/13 -

Land haftet für unerlaubtes Kopieren von DVDs durch einen Lehrer

Lehrer verstößt mit Kopieren von DVDs gegen das Urheberrecht

Das Land Sachsen-Anhalt muss einem Händler von Filmen für den Schulunterricht Schadensersatz von knapp 8.000 Euro zahlen. Dies entschied das Landgericht Magdeburg und verurteilte das Land weiterhin dazu, es zu unterlassen, in Zukunft 36 im Einzelnen benannte urheberrechtlich geschützte DVDs unerlaubt zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen.

Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um einen beim Land beschäftigten Lehrer, der als Leiter einer Kreismedienstelle im Bereich Aschersleben eingesetzt war. In dieser Funktion bestellte der Lehrer 36 DVDs zur Ansicht. Die DVDs enthielten Filme für den Schulunterricht, etwa zu den Themen Wasser, Strom, Sinnesorgane etc. Die DVDs kopierte der Lehrer für den Bestand der Kreismedienstelle und sandte die Originale zurück, ohne sie käuflich zu erwerben.

Land haftet nach zivilrechtlichen Grundsätzen für Handeln des Lehrers

Nach Überzeugung des Landgerichts Magdeburg hat der Lehrer damit gegen das Urheberrecht verstoßen, indem er die DVDs unerlaubt kopierte. Für dieses Handeln haftet nach zivilrechtlichen Grundsätzen das Land Sachsen-Anhalt, bei dem der Lehrer beschäftigt ist.

Lehrer zu Geldstrafe "auf Bewährung" verurteilt

Der Lehrer selbst wurde bereits in einem Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Urhebergesetz zu einer Geldstrafe "auf Bewährung" verurteilt. Ob das Land das aufgrund des Zivilurteils zu zahlenden Geld von dem Lehrer zurückfordern wird, ist nicht bekannt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2014
Quelle: Landgericht Magdeburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Urheberrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18205 Dokument-Nr. 18205

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18205

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
Karl-Ulrich Meyn schrieb am 15.05.2014

Da die Länder- nicht nur Sachsen-Anhalt- letztlich erwarten, dass Lehrer privates Geld in Unterrichtsvorbereitungen stellen (z.B. Arbeitszimmer stellen die Länder nur ausnahmsweise zur Verfügung, Computer einschließlich Papier, Toner usw, müssen die Lehrer selbst bezahlen usw., usw.), ist das Verhalten des Lehrers zwar nicht zu billigen aber sehr gut zu verstehen. Der Druck auf 2pädagogische" Höchstleistungen wird nämlich immer größer.

Prof. Dr. jur. Karl-Ulrich Meyn

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung