wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 12. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 10.11.2010
5 O 833/10 -

Dachlawine beschädigt Auto – Hauseigentümer haftet zu 50 %

Auch bei Abwesenheit muss Hausbesitzer erforderliche Maßnahmen bei Schnee organisieren

Ein Hauseigentümer ist in üblicherweise schneearmen Gebieten nicht dazu verpflichtet, Schneefanggitter an seinem Haus zu befestigen. Er muss jedoch zur Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflicht alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um die Gefährdung durch Dachlawinen möglichst zu verhindern. Kommt es dennoch dazu, dass ein vor dem Haus parkendes Auto durch herabstürzende Schneemassen beschädigt wird, haftet der Hauseigentümer zu 50 %. Jedoch ist es auch einem Autofahrer zumutbar, bei erkennbar untypischen Schneemengen auf einem Hausdach, sein Auto an einer ungefährlichen Stelle zu parken. Dies entschied das Landgericht Magdeburg.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger seinen Toyota am 19. Januar 2010 in Haldensleben auf der Strasse geparkt. Der Januar 2010 war außergewöhnlich schneereich. Eine Schneelawine von einem Fachwerkhaus mit steil angewinkeltem Dach, ohne Schneefanggitter stürzte auf den PKW und verursachte einen Schaden von rund 6.000 Euro, den der Kläger geltend macht.

Hausbesitzerin haftet zu 50 % für entstandenen Schaden

Das Landgericht Magdeburg gelangte zu der Überzeugung, dass die Hausbesitzerin nur 50 % des entstandenen Schadens bezahlen muss. Sie haftet grundsätzlich wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Wer eine Gefahrenlage schafft, muss alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um die Gefährdung möglichst zu verhindern.

Bei ungewöhnlicher Schneewetterlage muss vor Dachlawinen gewarnt werden

Zwar kann in schneearmen Gebieten wie in Haldensleben nicht verlangt werden, dass Schneefanggitter angebracht werden, jedoch muss jedenfalls bei einer ungewöhnlichen Schneewetterlage vor Dachlawinen gewarnt werden, damit sich Benutzer der Strasse hierauf einstellen können.

Fahrzeugbesitzer ist Parken an einer ungefährlichen Stelle zumutbar

Allerdings hat auch der PKW Besitzer mit dazu beigetragen, dass der Schaden entstanden ist. Auch er kannte die bereits länger andauernde Wetterlage mit erheblichen Schneemengen. Zudem wohnte er in einem Haus schräg gegenüber, so dass für ihn auch erkennbar war, wie steil das Dach ist und dass kein Schneefanggitter vorhanden ist. Dem Fahrzeugbesitzer war es daher zuzumuten, an einer ungefährlichen Stelle zu parken. So ist dem Besitzer des Toyota der Vorwurf des Mitverschuldens zu machen, den das Gericht mit 50 % bewertet hat.

Unübliche Schneesituation nicht plötzlich aufgetreten

Die Hauseigentümerin kann sich nicht damit entlasten, dass sie ihren Sitz in Magdeburg und nicht in Haldensleben hat. Wer für ein Haus verantwortlich ist muss die erforderlichen Maßnahmen auch dann organisieren, wenn er nicht vor Ort ist. Der Schneefall ist auch nicht plötzlich aufgetreten, sondern die für die Region unübliche Schneesituation, bestand bereits seit längerer Zeit.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2011
Quelle: Landgericht Magdeburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11037 Dokument-Nr. 11037

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11037

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?