wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Lübeck, Beschluss vom 18.05.2022
7 T 155/22 -

Corona-Sonderzahlungen an Hamburger Beamte unterliegen der Pfändung

Corona-Sonderzahlung stellt weder Erschwernis- oder Gefahrenzulage noch Auf­wands­entschädigung dar

Die Corona-Sonderzahlungen an Hamburger Beamte unterliegen der Pfändung. Sie sind nicht nach § 850 a Nr. 3 ZPO unpfändbar. Die Sonderzahlungen stellen weder eine Erschwernis- oder Gefahrenzulage noch eine Auf­wands­entschädigung dar. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht Schwarzenbeck darüber entscheiden, ob die gesetzliche Corona-Sonderzahlung für März 2022 an einen Hamburger Beamten in Höhe von 1.300 € gemäß § 850 a Nr. 3 ZPO pfändungsfrei ist oder nicht. Der Beamte bejahte dies und beantragte daher die Prämie pfändungsfrei zu stellen. Das Amtsgericht wies den Antrag des Beamten zurück, wogegen sich dessen Beschwerde richtete.

Keine Unpfändbarkeit der gesetzlichen Corona-Sonderzahlung

Das Landgericht Lübeck bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die gesetzliche Corona-Sonderzahlung sei nicht gemäß § 850 a Nr. 3 ZPO pfändungsfrei. Es handele sich bei der Zahlung weder um eine Erschwernis- oder eine Gefahrenzulage noch um eine Aufwandsentschädigung.

Corona-Sonderzahlung keine Erschwernis- oder Gefahrenzulage

Durch die Corona-Sonderzahlung sollen nach Auffassung des Landgerichts keine Erschwernisse oder Gefahren ausgeglichen werden. Vielmehr haben alle Beamte unabhängig von der Art der Tätigkeit von der Sonderzahlung profitiert. Es sollen lediglich die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für Beamte ausgeglichen bzw. abgemildert werden.

Corona-Sonderzahlung keine Aufwandsentschädigung

Zudem handele es ich bei der Corona-Sonderzahlung nicht um eine Aufwandsentschädigung. Es sei nicht um den Ausgleich eines tatsächlichen Aufwands gegangen, etwa für die Anschaffung von Masken, Schutzkleidung oder für den Arbeitsweg. Vielmehr habe die allgemeine Abmilderung der gesamtgesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Vordergrund gestanden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2022
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Schwarzenbek, Beschluss vom 11.04.2022
    [Aktenzeichen: 1 IK 159/19]
Aktuelle Urteile aus dem Zwangsvollstreckungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31906 Dokument-Nr. 31906

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31906

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung