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Landgericht Lübeck, Urteil vom 15.05.2023
- 10 O 315/21 -
Fehlende Erkennbarkeit eines Überbaus in Katasterauszug wegen roter Umrandung der Grundstücksgrenzen: Makler haftet auf Schadensersatz
Fahrlässige Verletzung der Aufklärungspflicht
Markiert ein Makler in einem Kasterauszug die Grundstücksgrenze mit einer breiten roten Linie und wird dadurch ein Überbau unkenntlich gemacht, so liegt darin eine fahrlässige Verletzung der Aufklärungspflicht. Der Makler haftet dann auf Schadensersatz. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2012 sollte ein Makler in Schleswig-Holstein ein Grundstück verkaufen. Er erstellte dazu ein
Anspruch auf Schadensersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung
Das Landgericht Lübeck entschied zu Gunsten der Kläger. Diesen stehe wegen einer fahrlässigen Verletzung der
Keine Pflicht zur Überprüfung der Markierung durch Käufer
Bei einer farblichen
Ersatz für Wertminderung und Kosten der Vermessung und Neueinfriedung
Der Kläger könne nach Auffassung des Landgericht die Wertminderung des Grundstücks aufgrund des Überbaus sowie die Kosten der Vermessung und Neueinfriedung des Grundstück ersetzt verlangen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2023
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33060
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