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Landgericht Leipzig, Urteil vom 12.05.2020
- 2 S 401/19 -
Angebot der Hundebetreuung über Facebook bei Betreuung außerhalb der Wohnung rechtfertigt keine Kündigung des Mietverhältnisses
Vermieter muss Hundebetreuung innerhalb Wohnung beweisen
Allein das Angebot einer Hundebetreuung über Facebook rechtfertigt keine Kündigung des Mietverhältnisses, wenn die Hundebetreuung außerhalb der Wohnung stattfindet. Behauptet der Vermieter, dass die Hundebetreuung innerhalb der Wohnung stattfindet, so muss er dies beweisen können. Dies hat das Landgericht Leipzig entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Vermieter vor dem Amtsgericht Leipzig im Jahr 2019 gegen seinen Mieter auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Hintergrund dessen war die
Kein Recht zur Kündigung wegen angeblicher Hundebetreuung innerhalb der Wohnung
Das Landgericht Leipzig bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein Räumungsanspruch bestehe nicht, da ein Recht zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2020
Quelle: Landgericht Leipzig, ra-online (zt/WuM 2020, 419/rb)
- Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 11.10.2019
[Aktenzeichen: 167 C 2327/19]
Jahrgang: 2020, Seite: 419 WuM 2020, 419
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Dokument-Nr. 29018
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