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Landgericht Köln, Urteil vom 14.07.2017
- 4 O 381/16 -
Model hat nach missglücktem Friseurbesuch Anspruch auf Schadensersatz
Dauerhaft geschädigte Haare und Verdienstausfall sind Folge der misslungenen Haarfärbung
Eine misslungene Haarfärbung begründet Anspruch auf Schadensersatz. Dies hat das Landgericht Köln entschieden und damit der Schadensersatzklage eines Models stattgegeben.
Im hier zu entscheidenden Fall ließ sich die Klägerin nach zwei Beratungsterminen in einem Friseursalon die
Schadensersatzbegehren für entgangene Aufträge und dauerhafte Haarschädigung
Die Klägerin verlang die
Feststellungsanspruch stattgegeben
Das Landgericht Köln hat sich in der mündlichen Verhandlung selbst davon überzeugt, dass die Haare der Klägerin nach wie vor geschädigt sind. Auch war es durch vorgelegte Lichtbilder davon überzeugt, dass das damalige Farbergebnis nicht wie gewünscht "braun-gold" sondern rot und damit mangelhaft war. Eine Nachbesserung war offenkundig fehlgeschlagen. Am Ende stand für das Landgericht fest, dass der Klägerin durch die missglückte
Entscheidung über Schadensersatzhöhe im möglichen Folgeprozess
Über die Höhe einer Schadensersatzzahlung musste das Landgericht allerdings (noch) nicht entscheiden: die Klägerin hatte zunächst nur die grundsätzliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2017
Quelle: Landgericht Köln/ ra-online
- Kundin hat Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 300 Euro nach misslungener Haarfärbung beim Friseur
(Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 09.10.2009
[Aktenzeichen: 5 S 59/09]) - Misslungene Haarfärbung: Friseur muss Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen
(Landgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2002
[Aktenzeichen: 23 O 539/01])
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Dokument-Nr. 24645
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