Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Koblenz, Urteil vom 10.07.2020
- 13 S 6/20 -
Nachbarschaftsstreit um Zaun- und Heckenhöhe
Hecke muss auf Höhe des zurückgebauten Zauns geschnitten werden
Ein Nachbar darf über die nachbarrechtlich zulässige Höhe von Zaun und Hecke hinaus einen Zaun errichten und die Hecke wachsen lassen, wenn sich der Nachbar selbst nicht an die von ihm verlangten Höhen hält. Dies hat Landgerichts Koblenz entschieden.
Im hier vorliegenden Fall sind die Parteien des Rechtsstreits Grundstücksnachbarn. Entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze befinden sich auf dem
LG: Gleiche Zaunhöhe für alle
Das Landgericht hat die Klage nur teilweise für begründet erachtet, weil die unmittelbar an den streitgegenständlichen
Höhe von Zäunen im Landesnachbarrechtsgesetz geregelt
Für die im
Nachbarn sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet
Zwischen Grundstücksnachbarn gilt nämlich für das notwendige Zusammenleben das sogenannte nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis, demzufolge Nachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet sind. Diese Pflichten zur gegenseitigen Rücksichtnahme können zur Beschränkung bis hin zum Ausschluss bestehender nachbarrechtlicher Rechte führen, wenn über die Anwendung der gesetzlichen Regelung hinaus ein billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen der Nachbarn dringend geboten ist. Dies ist nach Ansicht des Gerichts hier der Fall, da die Klägerin selbst an den streitgegenständlichen
Hecke darf Zaun nicht überragen und muss zurück geschnitten werden
Hinsichtlich der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2020
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (pm/ku)
- Nachbarschaftsstreit um Rückschnitt von Kirschlorbeerhecken
(Amtsgericht München, Urteil vom 08.04.2020
[Aktenzeichen: 155 C 6508/19]) - Nachbar muss Bäume an der Sichtschutzwand zum angrenzenden Grundstück zurückschneiden
(Amtsgericht München, Urteil vom 29.03.2012
[Aktenzeichen: 173 C 19258/09]) - Eiche darf ohne Genehmigung zurückgeschnitten werden
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 06.03.2007
[Aktenzeichen: 7 K 572/06.KO])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28990
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28990
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.