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Landgericht Koblenz, Urteil vom 07.04.2022
- 1 O 112/21 -
Kein Schadensersatz wegen Steinschlaggefahr in der Steillage
Klage eines Winzers blieb erfolglos
Muss der Eigentümer eines Hanggrundstücks Schadensersatz zahlen, wenn der Weinanbau auf dem weiter unterhalb liegenden Grundstücks wegen der Gefahr eines Steinschlages eingestellt wird? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.
Der Kläger ist
Beklagte tritt den Ausführungen entgegen
Die Beklagte erklärte, von ihrem
Lediglich ein allgemeines Lebensrisiko - Klage abgewiesen
Das Gericht hat die Klage des Winzers abgewiesen. Selbst wenn man unterstelle, dass von dem
Kläger hätte selbst Schutzvorkehrungen treffen müssen
Letztlich sei die vom Kläger behauptete Gefährdung auf seine eigene Entscheidung zurückzuführen, auf der unterhalb des Felshangs befindlichen Parzelle Weinbau zu betreiben. Wer sich an einer gefährlichen Stelle ansiedele, müsse grundsätzlich selbst für seinen Schutz sorgen und könne nicht von seinem Nachbarn verlangen, dass dieser umfangreiche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2022
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31740
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