wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 10. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Itzehoe, Urteil vom 08.12.2015
7 O 37/15 -

Für Kredite an Unternehmen kann laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühr vereinbart werden

Keine unangemessene Benachteiligung der Unternehmer

Eine Bank kann in den AGB zu einem Unternehmerkredit eine laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühr vereinbaren. Eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 2 BGB liegt angesichts des steuerlichen Vorteils für das Unternehmen nicht vor, wenn verglichen mit einem Darlehensvertrag ohne Bearbeitungsgebühr und entsprechend höheren Nominalzinsen niedrigere Nominalzinsen vereinbart sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Itzehoe hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2011 nahm eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) zur Finanzierung des Kaufs von medizinischen Geräten und Warenbeständen ein Darlehen über 3,2 Millionen EUR auf. In diesem Zusammenhang vereinbarten die Parteien des Darlehensvertrags eine Bearbeitungsgebühr von 16.000 EUR, welche von der Darlehenssumme abgezogen wurde. Die GbR hielt dies aber für unzulässig, da sie die Vereinbarung über die Bearbeitungsgebühr für unwirksam erachtete. Sie erhob daher Klage auf Zahlung der 16.000 EUR.

Kein Anspruch auf Auszahlung

Das Landgericht Itzehoe entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf Auszahlung der 16.000 EUR zu, da die Vereinbarung über die Zahlung von Bearbeitungskosten wirksam sei. Zwar wertet der Bundesgerichthof eine Klausel gemäß § 307 Abs. 2 BGB für unwirksam, wonach eine Bank durch die Bearbeitungsgebühr ihren eigenen Bearbeitungsaufwand im Zusammenhang mit der Beschaffung und Bereitstellung des Kapitals in Form einer pauschalisierten Aufwandsentschädigung ergänzend zur Zinszahlung laufzeitunabhängig auf einen Verbraucher abwälze (BGH, Urt. v. 13.05.2014 - XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 -). Diese Entscheidung sei aber nicht auf unternehmerische Kredite anzuwenden.

Keine unangemessene Benachteiligung eines Unternehmens durch laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühr

Auch wenn die Vereinbarung einer laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühr von der gesetzlichen Grundkonzeption abweiche, wonach die Gegenleistung des Darlehensnehmers in der Entrichtung des Zinses bestehe, lasse sich nach Auffassung des Landgerichts nicht feststellen, dass eine solche Abweichung unternehmerische Darlehensnehmer gemäß § 307 Abs. 2 BGB benachteiligen würde. Es sei nämlich zu berücksichtigen, dass ein Unternehmer das Bearbeitungsentgelt im Jahr der Darlehensaufnahme in voller Höhe steuerlich absetzen könne. Eine Benachteiligung des unternehmerischen Darlehensnehmers könne daher nicht festgestellt werden. Voraussetzung sei aber, dass der Darlehensvertrag mit laufzeitunabhängiger Bearbeitungsgebühr verglichen mit einem Darlehensvertrag ohne Bearbeitungsgebühr und entsprechend höheren Nominalzinsen niedrigere Nominalzinsen aufweise und der Darlehensnehmer somit wirtschaftlich gleich belastet werde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2017
Quelle: Landgericht Itzehoe, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Bankrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 495
NJW-RR 2016, 495

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24714 Dokument-Nr. 24714

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24714

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?