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Landgericht Hannover, Urteil vom 22.09.2011
- 25 O 98/10 -
LG Hannover: Ausländischer Glücksspielanbieter darf in Deutschland nicht im Internet werben
Internetseiten verstoßen gegen generelles Verbot von Werbung für Glücksspiele im Internet gemäß Glücksspielstaatsvertrag
Das Landgericht Hannover hat einem in London ansässigen Anbieter von Internetglücksspielen untersagt, auf Internetseiten, die in Deutschland abgerufen werden können, für Glücksspiele zu werben.
Im zugrunde liegenden Streitfall warb ein in London ansässiger Anbieter im
Anbieter richtet sich mit Internetauftritt zielgerichtet und gewollt auch an Spielteilnehmer aus Deutschland
Die Richter des Landgerichts Hannover befanden, dass die Werbung des beklagten Anbieters auf deutschen Internetseiten verstoße gegen das generelle Verbot von Werbung für Glücksspiele im
Generelles Internetwerbeverbot aus Glücksspielstaatsvertrag verstößt nicht gegen EU-Recht
Das generelle Internetwerbeverbot aus dem GlüStV verstoße darüber hinaus auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu staatlichen Monopolen bei Sportwetten nicht gegen EU-Recht. Auch im Falle der Europarechtswidrigkeit eines staatlichen Glücksspielmonopols sei das generelle Verbot der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2011
Quelle: Landgericht Hannover/ra-online
- EuGH zu Verboten von Glücksspielen privater Veranstalter aus anderen Mitgliedstaaten im Internet
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 08.07.2010
[Aktenzeichen: C-447/08 und C-448/08]) - Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Verbot des Glücksspiels im Internet
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2009
[Aktenzeichen: 27 L 1607/08 u.a.]) - LG Magdeburg untersagt Anbieten von Sportwetten und Glücksspiel im Internet
(Landgericht Magdeburg, Urteil vom 09.03.2011
[Aktenzeichen: 36 O 160/07, 36 O 162/07 und 36 O 235/07])
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Dokument-Nr. 12342
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