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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2009
- 27 L 1607/08 u.a. -
Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Verbot des Glücksspiels im Internet
Anträge, uneingeschränkt Glücksspiele im Internet veranstalten zu können, wurden zurückgewiesen
Auch ausländische Unternehmen ist es untersagt, auf dem deutschen Markt im Internet Glücksspiele anzubieten. Die entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf und bestätigte damit vorläufig das von der Bezirksregierung Düsseldorf verfügte Verbot des Glücksspiels im Internet in NRW.
Mit den Entscheidungen wies das Gericht die Anträge verschiedener Anbieter von Glücksspielen im
Bezirksregierung darf auch gegen Veranstalter mit Sitz im Ausland vorgehen
Zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages darf die für NRW zuständige Bezirksregierung Düsseldorf nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gegen Veranstalter von unerlaubtem
Um dem Werbeverbot im
Beanstandet hat das Gericht dagegen eine Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf, die darauf gerichtet ist, die Domain eines Glücksspielveranstalters vom weltweiten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 19.05.2009
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Dokument-Nr. 7888
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