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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.06.2023
- 2-13 S 72/22 -
Kein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung zwecks Ermöglichung eines höheren Verkaufspreises
Höhere Verkaufspreis für Wohneinheit anstatt für Gewerbeeinheit
Der Eigentümer einer Gewerbeeinheit hat keinen Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung dahingehend, dass die Teileigentumseinheit in Wohneigentum umgewandelt wird, weil er für den Verkauf einer Wohneinheit einen um 15 % höheren Verkaufspreis erzielen kann. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2003 erwarb ein Mann Eigentum an zwei Wohnungen in einem Haus und wandelte diese in nicht zu Wohnzwecken dienende Teileigentumseinheiten um. Anschließend vermietete er die Einheiten an ein Steuerbüro. Nach der Beendigung des Mietverhältnisses im Jahr 2019 wollte der Eigentümer die beiden Einheiten verkaufen. Da er für den
Amtsgericht gab Klage auf Erklärung der Zustimmung statt
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. gab der Klage auf Erklärung der
Landgericht verneint Anspruch auf Zustimmung zur Änderung der Teilungserklärung
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Beklagten. Dieser müsse der Änderung der Teilungserklärung nicht zustimmen. Ein schwerwiegender Grund im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG liege nicht deshalb vor, weil der Kläger durch die Veräußerung von Wohnungseinheiten einen höheren Kaufpreis erzielen könnte. Eine Ausnahme bestehe dann, wenn durch das Festhalten an der Regelung die wirtschaftliche Verwertung der Einheit nicht (mehr) möglich ist. So liege der Fall hier aber nicht. Allein die voraussichtliche Erzielung eines um ca. 15 % höheren Verkaufserlöses genüge nicht. Das wirtschaftliche Risiko, dass sich die Immobilienpreise für Wohn- und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2023
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2023, 756/rb)
- Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 01.07.2023
[Aktenzeichen: 92 C 1611/21]
Jahrgang: 2023, Seite: 756 GE 2023, 756 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 580 WuM 2023, 580
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Dokument-Nr. 33264
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