wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 12. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 10.03.2022
3 O 307/21 -

Folgen eines Astabbruchs gehören grundsätzlich zum allgemeinen Lebensrisiko

Landgericht Frankenthal (Pfalz) lehnt Schadensersatzklage ab

Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) lehnte die Schadensersatzklage einer Autofahrerin ab, deren parkender Pkw von einem Ast getroffen wurde. Es sei jederzeit damit zu rechnen, dass Bäume an öffentlichen Plätzen eine Gefahr darstellen. So habe die Stadt ihre Verkehrs­sicherungspflicht nicht verletzt.

Rechtzeitig vor Beginn des Herbstes, der oft vermehrt Starkregen und auch Stürme mit sich bringt, hatte sich die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal mit den Folgen eines Astabbruchs an einem Japanischen Schnurbaum in Ludwigshafen zu befassen: An einem Regentag löste sich von dem am Straßenrand gepflanzten hohen Baum ein Ast und beschädigte das darunter geparkte Fahrzeug der Klägerin.

Bäume stellen jederzeit öffentliche Gefahr dar

Die gegen die Stadt Ludwigshafen gerichtete Schadensersatzklage hat das Landgericht abgewiesen. Es lasse sich nicht feststellen, dass die Stadt ihre sogenannte Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf den Stadtbaum verletzt habe. Die Richterin macht in ihrem Urteil klar, dass jeder Baum an einer Straße oder an einem öffentlichen Parkplatz eine mögliche öffentliche Gefahr darstellen könne. Denn auch völlig gesunde Bäume könnten durch starke Wind- oder Regeneinflüsse entwurzelt werden oder Teile von ihnen könnten abbrechen. Auch sei die Erkrankung oder Vermorschung eines Baums von außen nicht immer erkennbar. Daraus folge aber nicht, dass alle Bäume in der Nähe von Straßen und öffentlichen Plätzen entfernt werden oder besonders gründlich untersucht werden müssten. Es sei vielmehr unmöglich, den Verkehr völlig risikolos zu gestalten. Gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln entstehen sondern auf der Natur selbst beruhen, müssten als unvermeidlich hingenommen werden. Die Rechtsprechung verlange daher nur eine regelmäßige - in der Regel jährliche - Beobachtung der Bäume im Verkehrsraum auf trockenes Laub, dürre Äste, Beschädigungen oder Frontrisse. Bei besonders alten Bäumen oder bestimmten Anzeichen für Gefahren sei jedoch mit erhöhter Gründlichkeit vorzugehen.

Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Stadt

Laut Urteil war die Stadt im vorliegenden Fall ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass eine bei der Stadt beschäftigte Baumkontrolleurin wenige Wochen vor dem fraglichen Astabbruch den Japanischen Schnurbaum inspiziert habe. Dabei festgestelltes Totholz sei dann durch eine Baumpflege kurze Zeit später entfernt worden. Weitere Maßnahmen sah die Kammer als nicht notwendig an, zumal der Baum im Baumkataster der Stadt Ludwigshafen in der "Vitalitätsstufe 1", der höchsten Gesundheitsstufe, geführt werde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2022
Quelle: Landgericht Frankenthal (Pfalz), ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Astabbruch | Astbruch | Auto | PKW | Kfz | Kraftfahrzeug | Wagen | Baum | Bäume | Verkehrssicherungspflicht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32142 Dokument-Nr. 32142

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32142

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?