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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Astbruch“ veröffentlicht wurden
Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 10.03.2022
- 3 O 307/21 -
Folgen eines Astabbruchs gehören grundsätzlich zum allgemeinen Lebensrisiko
Landgericht Frankenthal (Pfalz) lehnt Schadensersatzklage ab
Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) lehnte die Schadensersatzklage einer Autofahrerin ab, deren parkender Pkw von einem Ast getroffen wurde. Es sei jederzeit damit zu rechnen, dass Bäume an öffentlichen Plätzen eine Gefahr darstellen. So habe die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt.
Rechtzeitig vor Beginn des Herbstes, der oft vermehrt Starkregen und auch Stürme mit sich bringt, hatte sich die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal mit den Folgen eines Astabbruchs an einem Japanischen Schnurbaum in Ludwigshafen zu befassen: An einem Regentag löste sich von dem am Straßenrand gepflanzten hohen Baum ein Ast und beschädigte das darunter geparkte Fahrzeug der Klägerin.Die gegen die Stadt Ludwigshafen gerichtete Schadensersatzklage hat das Landgericht abgewiesen. Es lasse sich nicht feststellen, dass die Stadt ihre sogenannte Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf den Stadtbaum verletzt habe. Die Richterin... Lesen Sie mehr
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Landgericht Hamburg, Urteil vom 04.02.2016
- 304 O 247/13 -
Grundstückseigentümer hat gegen Nachbarn Anspruch auf Maßnahmenergreifung zur Erhaltung der Standfestigkeit von Bäumen bei drohendem Baumsturz oder Astabbruch
Anspruch auf Fällen der Bäume in Ausnahmefällen
Sind Bäume auf einem Grundstück derart geschädigt, dass ein Baumsturz oder Astabbruch droht und dadurch das Grundstück eines Nachbarn erheblich betroffen ist, kann dieser vom Grundstückseigentümer gemäß § 1004 Abs. 1 BGB die Ergreifung von Maßnahmen zur Erhaltung der Standsicherheit der Bäume verlangen. In Ausnahmefällen kann dem Nachbar auch ein Anspruch auf Fällen der Bäume zustehen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 erbat ein Grundstückseigentümer in Hamburg von seiner Nachbarin die Zustimmung zum Fällen mehrerer Kiefern. Diese standen in unmittelbarer Grenznähe auf dem Nachbargrundstück und seien laut einem Privatgutachter derart geschädigt, dass er eine Fällung empfahl. Die Nachbarin verweigerte aber eine Zustimmung, so dass der Grundstückseigentümer... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisverfügung vom 11.05.2017
- 12 U 7/17 -
Baumkontrolle und Verkehrssicherungspflicht: Zur Haftung privater Baumbesitzer bei herabfallenden Ästen
Privatleute müssen nur in angemessenen zeitlichen Abständen gründliche äußere Sichtprüfung von Bäumen durchführen
Auch von Bäumen können Gefahren ausgehen. Als Eigentümer eines Baumes muss man daher darauf achten, dass niemand zu Schaden kommt. Anders als Gemeinde und Städte, die verpflichtet sind, Straßenbäume regelmäßig von qualifiziertem Personal zu überprüfen, sind die Anforderungen für Privatleute deutlich geringer. Diese müssten nicht laufend, sondern nur in angemessenen zeitlichen Abständen eine äußere Sichtprüfung durchführen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Frau ihr Auto unter einer Rotbuche an einer Wohnanlage in Delmenhorst geparkt. Als sie zum Auto zurückkam, war ein Ast heruntergefallen und hatte das Auto beschädigt. Der Sachschaden betrug rund 9.000 Euro.Die Frau verlangte das Geld von der Hausverwaltung, die von den Eigentümern mit der Unterhaltung der Wohnanlage beauftragt... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 16.01.2015
- 7 C 323/14 -
Kein Schutz durch Teilkaskoversicherung für Fahrzeugschäden durch herabfallenden Ast einen Tag nach einem Sturm
Sturm nicht einzige oder letzte Ursache für Kfz-Schaden
Eine Teilkaskoversicherung deckt nicht die Fahrzeugschäden ab, die durch einen herabfallenden Ast einen Tag nach einem Sturm entstehen. In diesem Fall ist der Sturm nicht die einzige oder letzte Ursache für den Kfz-Schaden und es fehlt somit an der unmittelbaren Einwirkung des Sturms auf das Fahrzeug. Eine von Naturgewalten begründete Mitursächlichkeit wird nur durch eine Vollkaskoversicherung gedeckt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein geparktes Fahrzeug im Juli 2014 von einem herabfallenden großen Ast beschädigt. Der Fahrzeugbesitzer begründete das Schadensereignis damit, dass aufgrund des am Vortag herrschenden Sturms "Michaela" der Ast abgebrochen bzw. abgerissen worden sei, sich anschließend im Baum verfangen habe und sodann einen Tag später auf sein Fahrzeug gestürzt sei.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 26.11.2015
- 4 U 64/14 -
Natürlicher Astabbruch gehört selbst bei dafür anfälligen Baumarten zum allgemeinen Lebensrisiko
Kein Schadensersatzanspruch eines Autobesitzers gegen Stadt wegen Autobeschädigung durch Astabbruch
Wird ein parkender Pkw von einem herabfallenden Ast eines gesunden Baumes beschädigt, so steht dem Autobesitzer kein Anspruch auf Schadensersatz gegen die verkehrssicherungspflichtige Stadt zu. Denn der natürliche Astabbruch gehört selbst bei dafür anfälligen Baumarten zum allgemeinen Lebensrisiko. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2012 wurde der Pkw eines Grundstückseigentümers durch einen herabfallenden Ast einer vor dem Grundstück stehenden völlig gesunden Platane beschädigt. Da die Äste der Platane teilweise in das Grundstück des Autobesitzers hineinragten und es in der Vergangenheit bei Wind zum Herabfall von Ästen gekommen sein soll, verlangte der... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 31.10.2014
- 11 U 57/13 -
Herabfallender Ast beschädigt Pkw - Stadt haftet wegen unzureichender Baumkontrolle und Verletzung der Verkehrssicherungspflichten
Bei konkreten Anhaltspunkten für mangelhafte Stabilität eines Baumes ist eingehendere fachmännische Untersuchung vorzunehmen
Eine Stadt schuldet dem Halter eines durch einen herabstürzenden Ast beschädigten Pkw Schadensersatz, wenn sie eine ausreichende Stabilitätskontrolle des Baumes versäumt hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund ab.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der damals 52 Jahre alte Kläger, seinerzeit wohnhaft in Hamm, parkte im Mai 2012 seinen Pkw Mercedes Benz in einer Parkbucht auf der Straße "Sonnenplatz" in Dortmund. Im Verlauf des Tages brach ein Ast von der am Straßenrand stehenden Linde ab und beschädigte das Dach des klägerischen Pkw. Von der beklagten Stadt hat der Kläger Schadensersatz... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.03.2014
- III ZR 352/13 -
Gemeinde haftet nicht für natürlichen Astbruch gesunder Bäume (hier: Pappeln)
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde verlangt keine Beseitigung von naturbedingt bruchgefährdeteren Baumarten an Straßen oder Parkplätzen
Eine nach den einschlägigen straßenrechtlichen Vorschriften (hier: Straßengesetz des Landes Thüringen) verkehrssicherungspflichtige Körperschaft (hier: Gemeinde) muss bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn bei diesen - wie z. B. bei der Pappel oder auch bei anderen Weichhölzern - ein erhöhtes Risiko besteht, dass im gesunden Zustand Äste abbrechen und Schäden verursacht werden können. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wohnt in Suhl in einem Mietshaus. Vor dem Wohnblock befinden sich auf beiden Seiten der Straße öffentliche Parkplätze, die auch von den Anwohnern genutzt werden. An die Parkplätze grenzt ein der beklagten Stadt gehörender Grünstreifen, auf dem im Jahre 2011 einige etwa 50-60 Jahre alte Pappeln standen. Der Kläger stellte in den Abendstunden... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.06.2007
- 1 U 30/07 -
Beschädigung durch Astabbruch: Fehlender Einsatz eines Hubwagens zur Kontrolle der Schadhaftigkeit eines Straßenbaums begründet nicht zwangsläufig Schadenersatzpflicht der Gemeinde
Notwendigkeit eines Hubwageneinsatzes bei Vorliegen besonderer Umstände, wie Standort, Alter oder Dichte des Buschwerks
Eine Gemeinde ist nicht zwangsläufig dazu verpflichtet, Straßenbäume durch Einsatz eines Hubwagens auf ihre Schadhaftigkeit zu überprüfen. Eine solche Notwendigkeit besteht nur bei Vorliegen besonderer Umstände, wie etwa Standort oder Alter des Baums sowie Dichte des Buschwerks. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein PKW durch einen Astabbruch beschädigt. Der Ast stammte von einer etwa 15 Meter hohen Platane, die am Straßenrand stand. Der Fahrzeughalter meinte, dass der Astabbruch auf eine Pflichtverletzung der verkehrssicherungspflichtigen Gemeinde beruhte und erhob Klage auf Zahlung von Schadenersatz. Das Landgericht Frankfurt a.M. wies die Klage ab. Dagegen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 07.03.2000
- 2 U 58/99 -
Anspruch auf Schadenersatz bei Beschädigung des Autos durch herabfallenden Ast eines Straßenbaums
Unterlassene Kontrollpflicht begründet Verkehrssicherungspflichtverletzung
Das Land ist verpflichtet, im Rahmen seiner Amtspflicht Straßenbäume auf Schäden zu überprüfen. Unterlässt es diese Prüfung und wird ein Auto wegen eines herabfallenden Astes beschädigt, ist es schadenersatzpflichtig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Fahrzeug wegen eines herabfallenden Astes beschädigt. Der Fahrzeughalter klagte daraufhin gegen das Land auf Zahlung von Schadenersatz. Er meinte, das Land habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, da es den Straßenbaum nicht hinreichend auf Schäden untersucht habe.Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied zu... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 17.05.1989
- 13 U 113/88 -
Nachbar hat keinen Anspruch auf Beseitigung einer 60 Jahren alten, gesunden Pappel
Gefahr durch Astabbruch kann durch regelmäßige Baumpflege verhindert werden
Ein Nachbar hat keinen Anspruch darauf eine 60 Jahre alte, aber gesunde Pappel beseitigen zu lassen. Sofern die Gefahr des Astabbruchs besteht, kann dieser durch regelmäßige Baumpflege begegnet werden. Der Baumeigentümer schuldet lediglich die Beseitigung von Wurzeln, die Beschädigungen verursachen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall befand sich an einer Grundstücksgrenze eine etwa 60 Jahre alte Pappel. Der Nachbar verlangte die Beseitigung des Baums, da er nach seiner Behauptung altersschwach gewesen sei und daher die Gefahr von Astabbrüchen bestanden habe. Zudem haben die Wurzeln der Pappel erhebliche Schäden in Form von Aufbrüchen in und außerhalb der Garage verursacht. Da sich der... Lesen Sie mehr
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