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Landgericht Bonn, Beschluss vom 28.01.2021
- 6 S 78/20 -
Unzulässige Modernisierungsmieterhöhung bei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendigem Austausch einer Heizungsanlage
Vorliegen einer Instandhaltung
Ist der Austausch einer Heizungsanlage aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich, ist eine Modernisierungsmieterhöhung unzulässig. Denn es liegt eine Instandhaltung vor. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Bonn im Jahr 2021 als Berufungsinstanz über die Wirksamkeit eines Modernisierungsmieterhöhungsverlangens nach
Unwirksamkeit des Modernisierungsmieterhöhungsverlangens
Das Landgericht Bonn entschied, dass das Modernisierungsmieterhöhungsverlangen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2021
Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (zt/WuM 2021, 487/rb)
- Amtsgericht Bonn, Urteil vom 23.06.2020
[Aktenzeichen: 206 C 233/19]
- Energetische Modernisierung rechtfertigt keine Mieterhöhung bei gleichzeitigen die Energieeinsparung aufhebenden Maßnahmen
(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 11.01.2018
[Aktenzeichen: 202 C 374/17]) - Keine Duldungspflicht bei Austausch der Einrohrheizung durch Zweirohrheizung in nur einzelnen Wohnungen
(Landgericht Berlin, Urteil vom 20.07.2020
[Aktenzeichen: 64 S 215/19])
Jahrgang: 2021, Seite: 487 WuM 2021, 487
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Dokument-Nr. 30923
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