wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 19.03.2007
67 S 345/06 -

Absenken von Dielenbrettern bei Belastung begründet Anspruch auf Erneuerung des Dielenfußbodens in Altbauwohnung

Mieter darf einwandfreien Verbund der einzelnen Dielenbretter erwarten

Der Mieter einer Altbauwohnung hat zwar keinen Anspruch auf einen neuen Dielenfußboden. Er darf aber einen einwandfreien Verbund der einzelnen Dielenbretter erwarten. Sind die Fugen daher so breit, dass sich einzelne Dielenbretter bei Belastung absenken, besteht ein Anspruch auf Erneuerung des Dielenfußbodens. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall zeigten die Mieter einer Altbauwohnung ihrer Vermieterin mehrere Mängel an. Unter anderem bemängelten sie den Zustand des Dielenfußbodens. So senkten sich die Dielenbretter im Bereich des Eingangs zum Wohnzimmer und zum Bad ab, wenn man sie betrat. Dabei geriet ein aufgestellter Schrank ins Wackeln. Es stellten sich nachfolgend Fugenbreiten von 0,5 bis 0,7 mm heraus. Zudem war an mehreren Stellen der Fugenkitt herausgelöst. Da sich die Vermieterin weigerte den Zustand des Dielenfußbodens als problematisch anzusehen, erhoben die Mieter Klage. Das Amtsgericht Berlin-Köpenick gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Anspruch auf Erneuerung des Dielenfußbodens

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Vermieterin zurück. Den Mietern stehe ein Anspruch auf Erneuerung des Dielenfußbodens gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB zu.

Spalten zwischen Dielenbrettern grundsätzlich kein Mangel

Zwar könne ein Mieter nach Ansicht des Landgerichts nicht erwarten, dass ein Dielenfußboden in einem Altbau dieselbe Qualität habe wie in einem Neubau. Es sei ein allgemein zu beobachtendes Phänomen, dass Dielenbretter sich durch eine Austrocknung des Holzes zusammenziehen und dadurch zwischen den einzelnen Brettern Spalten entstehen können. Diese Spalten stellen grundsätzlich in einem Altbau keinen Mangel dar.

Mieter darf einwandfreien Verbund der einzelnen Dielenbretter erwarten

Ein Mangel sei jedoch anzunehmen, so das Landgericht, wenn die Fugen so breit werden, dass ein einwandfreier Verbund der Dielen über Nut und Feder nicht mehr gewährleistet sei. Dies äußere sich darin, dass einzelne Dielenbretter sich bei einer isolierten Belastung absenken, weil sie ihre Last nicht mehr an die benachbarten Bretter weitergeben können. So habe der Fall hier gelegen. Auch bei einem alten Dielenboden dürfe der Mieter erwarten, dass ein einwandfreier Verbund der einzelnen Dielenbretter gegeben sei. Denn nur dann sei eine funktionsgerechte Nutzung des Dielenbodens zum Betreten und zum Aufstellen von Möbeln mit Punktbelastung möglich.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 09.08.2006
    [Aktenzeichen: 7 C 451/05]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24922 Dokument-Nr. 24922

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24922

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?