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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erneuerung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Oldenburg in Holstein, Urteil vom 04.05.2020
- 31 C 222/19 -
Nießbraucher steht gegen Eigentümer kein Anspruch auf Erneuerung einer Terrassentür zu
Gemeinschaftseigentum der Terrassentür unerheblich
Ein Nießbraucher steht gegenüber dem Eigentümer kein Anspruch auf Erneuerung einer Terrassentür zu. Dies gilt auch dann, wenn die Terrassentür im Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht. Dies hat das Amtsgericht Oldenburg in Holstein entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Nießbraucherin einer in Schleswig-Holstein befindlichen Wohnung im Jahr 2019 vom Eigentümer Ersatz einer beschädigten Terrassentür. Da sich der Eigentümer weigerte, dem nachzukommen, erhob die Nießbraucherin Klage. Die Wohnung war Teil einer Wohnungseigentumsanlage.Das Amtsgericht Oldenburg in Holstein entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf Ersatz der Terrassentür zu. Sollte der Austausch der Tür als gewöhnliche Unterhaltungsmaßnahme zu qualifizieren sein, obläge es der Klägerin gemäß § 1041 Satz 2 BGB für Ersatz zu sorgen. Sollte dagegen von einer außergewöhnlichen... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Beschluss vom 07.03.2018
- 64 S 184/17 -
Anspruch des Wohnungsmieters auf Erneuerung des Teppichbodens ab einem Alter von 10 Jahren
Kein Abzug "neu für alt" bei Anspruch auf Erstattung der Kosten für Teppichaustausch
Einem Wohnungsmieter steht ein Anspruch auf Erneuerung des Teppichbodens zu, wenn der Teppich bereits zehn Jahre alt ist. Verlangt der Mieter vom Vermieter die Erstattung der Kosten für einen eigenmächtigen Teppichaustausch, ist kein Abzug "neu für alt" vorzunehmen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Berliner Wohnungsmieterin von der Vermieterin den Austausch eines Teppichbodens verlangt. Der Teppich war bei Mietbeginn bereits mehr als 18 Jahre alt. Da sich die Vermieterin weigerte den Teppichboden zu erneuern, tauschte die Mieterin den Teppichboden selbst aus und klagte anschließend auf Erstattung der dadurch entstandenen Kosten. Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 25.10.2011
- 20 C 191/11 -
Erneuerung von Silikonfugen unterfällt nicht Kleinreparaturklausel
Silikonfugen stellen keine dem Mieter zugänglichen Installationsgegenstände dar
Die Erneuerung von Silikonfugen unterfällt nicht der Kleinreparaturklausel. Denn Silikonfugen stellen keine dem Mieter zugänglichen Installationsgegenstände dar. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall behielt die Vermieterin einer Berliner Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses im Jahr 2010 einen Teil der Mietkaution ein. Hintergrund dessen war, dass die Vermieterin nach dem Auszug der Mieter Silikonfugen erneuerte und dadurch Kosten in Höhe von ca. 60 Euro entstanden. Die Vermieterin war der Meinung, dass die Arbeiten unter der Kleinreparaturklausel... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 29.08.2017
- 5 C 93/16 -
Erneuerung von brüchigen Silikonfugen nicht von Kleinstreparaturklausel umfasst
Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet
Die Erneuerung von brüchigen Silikonfugen im Badezimmer ist nicht von einer Kleinstreparaturklausel umfasst, da die Fugen begrifflich keinen Installationsgegenstand darstellen. Aus diesem Grund ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Wohnungsmieterin von ihrer Vermieterin die Erneuerung der undichten Silikonfugen im unteren Bereich der Duschkabine. Die Vermieterin weigerte sich dem nachzukommen und verwies auf die im Mietvertrag aufgenommene Kleinstreparaturklausel. Danach mussten unter anderem kleinere Schäden an den dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom 18.11.1994
- 221 C 156/94 -
Schönheitsreparaturpflicht des Mieters umfasst nicht Erneuerung der schwarzverfärbten Fliesenfugen im Badezimmer
Schwärzliche Verfärbung der Fugen entspricht normaler Abnutzung
Der Mieter einer Wohnung ist im Rahmen seiner Schönheitsreparaturpflicht nicht verpflichtet, die schwarz verfärbten Fliesenfugen im Badezimmer zu erneuern. Denn die schwärzliche Verfärbung der Fugen entspricht der normalen Abnutzung. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer Wohnung anlässlich der Beendigung des Mietverhältnisses im November 1993 im Rahmen der vereinbarten Schönheitsreparaturpflicht die schwarz verfärbten Fliesenfugen im Badezimmer erneuern. Die Verfärbung ist im Laufe der sechsjährigen Mietzeit aufgetreten. Der Vermieter warf der Mieterin vor, die Fliesenfugen nicht sorgfältig gereinigt... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Dresden, Urteil vom 02.10.2008
- 145 C 5372/08 -
Vermieter will Teppichboden durch Laminat austauschen: Mieter kann abgenutzten Teppichboden eigenmächtig erneuern
Austausch eines Teppichbodens durch Laminat stellt anzukündigende Modernisierungsmaßnahme dar
Weigert sich ein Vermieter, einen abgenutzten Teppichboden auszutauschen und beabsichtigt er vielmehr die Verlegung von Laminat, so kann der Mieter den Teppichboden selbst erneuern und die Kosten dafür gemäß § 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB ersetzt verlangen. Der Austausch eines Teppichbodens durch Laminat stellt eine formell anzukündigende Modernisierungsmaßnahme dar. Dies hat das Amtsgericht Dresden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Mieter einer Wohnung in Dresden im Januar 2008 den Austausch des zehn Jahre alten Teppichbodens. Der Vermieter wollte aber keinen neuen Teppichboden verlegen. Er bot stattdessen die Verlegung von Laminat an. Damit waren wiederum die Mieter nicht einverstanden und ließen daher den Teppichboden selbst austauschen. Die dadurch entstandenen... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 19.03.2007
- 67 S 345/06 -
Absenken von Dielenbrettern bei Belastung begründet Anspruch auf Erneuerung des Dielenfußbodens in Altbauwohnung
Mieter darf einwandfreien Verbund der einzelnen Dielenbretter erwarten
Der Mieter einer Altbauwohnung hat zwar keinen Anspruch auf einen neuen Dielenfußboden. Er darf aber einen einwandfreien Verbund der einzelnen Dielenbretter erwarten. Sind die Fugen daher so breit, dass sich einzelne Dielenbretter bei Belastung absenken, besteht ein Anspruch auf Erneuerung des Dielenfußbodens. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall zeigten die Mieter einer Altbauwohnung ihrer Vermieterin mehrere Mängel an. Unter anderem bemängelten sie den Zustand des Dielenfußbodens. So senkten sich die Dielenbretter im Bereich des Eingangs zum Wohnzimmer und zum Bad ab, wenn man sie betrat. Dabei geriet ein aufgestellter Schrank ins Wackeln. Es stellten sich nachfolgend Fugenbreiten von 0,5 bis... Lesen Sie mehr
Landgericht Duisburg, Urteil vom 27.09.1988
- 7 S 529/87 -
Vermieter muss 15 Jahre alten Teppichboden aufgrund unfallträchtiger Wellenbildung austauschen
Neuverlegung eines Teppichs gehört zur Instandhaltungspflicht des Vermieters
Kommt es materialbedingt zu einer unfallträchtigen Wellenbildung eines 15 Jahre alten Teppichbodens, so muss der Vermieter diesen austauschen. Denn der Vermieter ist zur Instandhaltung der Mietsache verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Duisburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Mieter einer Wohnung von ihrem Vermieter den Austausch des rund 15 Jahre alten Teppichbodens. Bei diesem bildeten sich inzwischen materialbedingt Wellen, die zu einer Stolpergefahr führten. Der Vermieter lehnte eine Erneuerung jedoch ab. Er verwies auf die vielen Verschmutzungen und Flecken, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch durch die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 26.08.2014
- 425 C 2787/14 -
Bedarfsunabhängige Pflicht des Mieters zur Erneuerung des Teppichbodens nach Beendigung des Mietverhältnisses unzulässig
Mieter darf zum vertragsgemäßen Gebrauch des Badezimmers Dübellöcher in Kacheln bohren
Ein Mieter ist nicht verpflichtet, nach Beendigung des Mietverhältnisses bedarfsunabhängig den Teppichboden zu erneuern. Eine entsprechende Regelung im Mietvertrag ist unwirksam. Ein Mieter ist zudem berechtigt, zum vertragsgemäßen Gebrauch des Badezimmers Dübbellöcher in Kacheln zu bohren. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen zwei ehemaligen Mietvertragsparteien Streit um die Auszahlung der Kaution. Die Vermieterin behielt einen Teil ein. Hintergrund dessen war, dass sie einen neuen Teppichboden gekauft und hatte verlegen lassen. Nach einer Regelung im Mietvertrag sei dafür aber der Mieter zuständig gewesen. Die Regelung besagte, dass der Mieter für die Erneuerung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 03.11.1983
- 3 C 304/83 -
Anspruch auf Schadenersatz bei Neuverlegung eines Teppichbodens aufgrund starker Verschmutzung
Erneuerung eines Teppichbodens stellt keine Renovierungsarbeit dar
Ist ein zum Zeitpunkt des Auszugs des Mieters etwa 10 Jahre alter Teppichboden stark verschmutzt und muss er daher neu verlegt werden, so hat der Mieter Schadenersatz zu leisten. Der Vermieter muss sich jedoch die Abnutzung durch den normalen Gebrauch anrechnen lassen. Zudem stellt die Neuverlegung eines Teppichbodens keine Renovierungsarbeit dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Freiburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall zog eine Mieterin im November 1982 aus der angemieteten Wohnung aus. Da der zum Zeitpunkt des Mietbeginns im Dezember 1973 neu verlegte Teppich nach dem Auszug stark verfleckt war und roch, tauschte die Vermieterin den Teppichboden aus. Die Kosten dafür verlangte sie von der Mieterin ersetzt. Da sich diese weigerte zu zahlen, kam es zur Klage.... Lesen Sie mehr
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