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Landgericht Berlin, Urteil vom 25.03.2021
- 67 S 336/20 -
Bei Unbewohnbarkeit der Wohnung aufgrund von Sanierungsarbeiten entfällt grundsätzlich Mietzahlungspflicht auch für Ersatzwohnung
Mietvertragsparteien können aber andere Vereinbarung treffen
Ist eine Mietwohnung aufgrund von Sanierungsarbeiten unbewohnbar, entfällt grundsätzlich die Mietzahlungspflicht sowohl für die Wohnung als auch für die vom Vermieter zur Verfügung gestellte Ersatzwohnung. Die Mietvertragsparteien können aber eine andere Vereinbarung treffen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einem Wasserschaden musste eine 130 qm große Mietwohnung in Berlin umfassend saniert werden. Für den Zeitraum der Arbeiten von Mai 2019 bis Januar 2020 stellte der Vermieter den Mietern eine
Amtsgericht wies Räumungsklage ab
Das Amtsgericht Berlin-Mitte hielt die Kündigung wegen Zahlungsverzugs für unwirksam und wies die Räumungsklage daher ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Vermieters.
Landgericht verneint ebenfalls Wirksamkeit der Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Vermieter stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da die Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam sei. Ein Zahlungsverzug habe nicht vorgelegen.
Wegfall der Mietzahlungspflicht während Sanierungsarbeiten
Die Mieter seien in der Zeit von Mai 2019 bis Januar 2020 von der
Keine stillschweigende Vereinbarung zum Fortbestehen der Mietzahlungspflicht
Es liege nach Auffassung des Landgerichts auch keine stillschweigende Vereinbarung dahingehend vor, dass durch das zur Verfügung stellen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2021
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 25.09.2020
[Aktenzeichen: 124 C 42/20]
- Vereinbarung über zweitweise Aufgabe der Wohnung erfordert Beteiligung aller Mieter
(Landgericht Berlin, Urteil vom 08.07.2020
[Aktenzeichen: 65 S 232/19]) - Modernisierungsarbeiten: Kein Anspruch auf Aufwendungsersatz für Anmietung einer Ersatzwohnung bei Verhandlung über freiwilliger Zugangsgewährung
(Landgericht Berlin, Urteil vom 11.03.2020
[Aktenzeichen: 64 S 155/18]) - Keine Pflicht zur Duldung von Instandsetzungsarbeiten bei fehlender Ankündigung der Maßnahmen
(Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 01.04.2022
[Aktenzeichen: 104 C 183/21])
Jahrgang: 2021, Seite: 351 WuM 2021, 351
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Dokument-Nr. 30522
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