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Landgericht Berlin, Beschluss vom 08.08.2019
- 67 S 131/19 -
Eigenmächtige Veränderung des Grundrisses einer Wohnung durch Vermieter stellt Mietmangel dar
Mieter steht Anspruch auf Rückbauverpflichtung zu
Verändert der Vermieter während des Mietverhältnisses eigenmächtig den Grundriss der Wohnung, so stellt dies einen Mietmangel dar. Dem Mieter steht in diesem Fall ein Rückbauanspruch zu. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter in Berlin in Abwesenheit des Mieters
Anspruch auf Rückbau der Wohnung
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und beabsichtigte daher die Berufung des Vermieters zurückzuweisen. Dem Mieter stehe nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf
Kein Ausschluss der Rückbauverpflichtung wegen unzumutbarer Kosten
Die Rückbauverpflichtung des Vermieters sei nach Ansicht des Amtsgerichts nicht ausgeschlossen, weil die Kosten unzumutbar hoch seien. Selbst ein Instandsetzungsaufwand in Höhe von 30.000 Euro würde die sogenannte Opfergrenze nicht überschreiten, da sie weder die wirtschaftliche Existenz des Vermieters gefährde noch außer Verhältnis zum Verkehrswert des Mietobjekts stehe. Zudem sei entscheidend zu berücksichtigen, dass die Entstehung des zu beseitigenden Mangels auf ein schuldhaftes Verhalten des Vermieters zurückzuführen ist.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil
[Aktenzeichen: 13 C 105/17]
Jahrgang: 2019, Seite: 1242 GE 2019, 1242 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2019, Seite: 621 WuM 2019, 621
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Dokument-Nr. 28197
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