Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 25.10.2016
- 63 S 35/16 -
Einwendungsfrist gegen Betriebskostenabrechnung endet Tag genau zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung
Kein Fristende am Ende des Kalendermonats
Die Frist des Mieters Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung zu erheben, endet Tag genau zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung. Die Einwendungsfrist endet daher nicht erst am Ende des Kalendermonats (so aber: LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 20.11.2012 - 16 S 47/12 -). Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung schuldete laut
Anspruch auf Nachzahlung
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe ein Anspruch auf die
Ablauf der Einwendungsfrist
Nach Auffassung des Landgerichts habe die zwölfmonatige
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 1508/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2016, Seite: 1508 GE 2016, 1508
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23645
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23645
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.