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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2019
- 4 Sa 970/18 -
Abmahnung eines Wirtschaftsmagazin-Redakteurs wegen ungenehmigter Veröffentlichung eines Beitrags in einer Tageszeitung wirksam
Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit des Redakteurs gerechtfertigt
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Abmahnung des Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins, der ungenehmigt einen Beitrag in einer Tageszeitung veröffentlicht hatte, wirksam ist und kein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung besteht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist
Arbeitgeber erteilt Abmahnung wegen ungenehmigter Veröffentlichung des Artikels
Dennoch veröffentlichte der Kläger ohne Einwilligung der Beklagten, dem Verlag des Wirtschaftsmagazins, einen Beitrag mit dem Titel "Ran an den Speck" in einer
Pressefreiheit des Redakteurs nicht verletzt
Die Klage auf Entfernung der
Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften (Auszug)
§ 13
Nebentätigkeit
1. Die/der Redakteurin/Redakteur darf eine
2. Eine journalistische oder redaktionelle oder schriftstellerische oder sonstige publizistische
3. Die/der Redakteurin/Redakteur bedarf zur anderweitigen Verarbeitung, Verwertung und Weitergabe der ihr/ihm bei ihrer/seiner Tätigkeit für den Verlag bekannt gewordenen Nachrichten und Unterlagen der schriftlichen Einwilligung des Verlages.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2019
Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27575
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