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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2016
- 9 TaBV 1519/15 -
Sozialplan für entlassene Beschäftigte der Fluggastabfertigung am Flughafen Berlin-Tegel ist unwirksam
Gesetzlicher Regelungsauftrag von Einigungsstelle nicht erfüllt
Der von der Einigungsstelle im Zusammenhang mit der Massenentlassung bei der Fluggastabfertigung des Flughafens Berlin-Tegel beschlossene Sozialplan ist unwirksam. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Aviation Passage Service Berlin GmbH & Co. KG fertigte im Auftrag eines konzernangehörigen Unternehmens auf dem
LAG erklärt Sozialplan für unwirksam
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte den
Die Einigungsstelle muss nun erneut über die Aufstellung eines Sozialplans entscheiden; welchen Inhalt dieser
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2016
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Sozialplan darf geminderte Entlassungsabfindung für kurz vor dem Renteneintritt stehende Arbeitnehmer vorsehen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.12.2012
[Aktenzeichen: C-152/11]) - Gewerkschaften dürfen im Streit um einen Sozialplan zum Streik aufrufen
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.04.2007
[Aktenzeichen: 1 AZR 252/06])
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Dokument-Nr. 22293
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