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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.12.2012
- C-152/11 -
Sozialplan darf geminderte Entlassungsabfindung für kurz vor dem Renteneintritt stehende Arbeitnehmer vorsehen
Berücksichtigung einer vorzeitigen Altersrente wegen Behinderung stellt jedoch Diskriminierung dar
Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer vorsehen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen. Es stellt jedoch eine nach dem Unionsrecht verbotene Diskriminierung dar, wenn bei der Berechnung dieser Minderung die Möglichkeit einer vorzeitigen Altersrente wegen einer Behinderung berücksichtigt wird. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Der zwischen dem deutschen Unternehmen Baxter und dessen Betriebsrat geschlossene
Ungleichbehandlung aufgrund des Alters bei betriebsbedingter Kündigung
Herr Odar,
Gerichtshof soll sich zur Vereinbarkeit einer eventuellen Ungleichbehandlung mit Unionsrecht äußern
Wenn
Unionsrecht steht Regelung im Sozialplan keineswegs entgegen
Mit seinem Urteil stellt
Abfindungsbetrag muss mindestens der Hälfte des sich nach der Standardformel ergebenden Betrags entsprechen
Eine Regelung wie die hier vorliegende erscheine nicht offensichtlich unangemessen und gehe nicht über das zur Erreichung dieser Ziele Erforderliche hinaus. Dabei hebt
Steigendes Risiko für Schwerbehinderte bei Annäherung an das Renteneintrittsalter
Der Gerichtshof stellt jedoch fest, dass das im
Regelung bewirkt übermäßige Beeinträchtigung legitimer Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer
Die in Rede stehende Regelung, die bei betriebsbedingter Kündigung dazu führt, dass ein schwerbehinderter Arbeitnehmer eine geringere
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2012
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- BAG: Bildung von Altersstufen bei der Bemessung der Abfindungshöhe in einem Sozialplan zulässig
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011
[Aktenzeichen: 1 AZR 764/09]) - BAG: Altersdifferenzierungen in Sozialplänen sind zulässig
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.05.2009
[Aktenzeichen: 1 AZR 198/08]) - Geringere Sozialplanabfindungen für Arbeitnehmer, die vorzeitig in Rente gehen, sind zulässig
(Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 04.06.2007
[Aktenzeichen: 14 Sa 201/07])
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Dokument-Nr. 14803
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